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Volksentscheide müssen gelten – nicht der Willen der EconomieSuisse

Von der, durch ausländische Grosskonzerne beherrschten Economiesuisse bin ich als KMU-Unternehmer und selbständiger Gewerbetreibener einmal mehr zutiefst enttäuscht.

Wieder einmal wird mit pseudowirtschaftlichen Argumenten allen verantwortungsbewussten Stimmbürgern Angst gemacht, genauso wie damals 1992 bei der EWR-Abstimmung. Einer der besten Volksentscheide, wie sich später zeigte, denn es kam fast alles ganz anders als von den Experten damals vorausgesagt. Wir müssen auch als Land mit einer Wirtschaft in einem globalen Umfeld unsere ureigenste Selbstbestimmung behaupten. Alle anderen Staaten tun das explizit und die Schweiz soll es nicht tun?

Noch können wir selber bestimmen, wie hoch unsere Steuern sind, ob und wie man unsere Landschaft vor Überbauung oder inländische Arbeitnehmer vor Lohndumping schützt. Selbstbestimmung ist auch keine Frage von rechts oder links, das ist eine direktdemokratische Frage. Zentral für das Funktionieren unserer direkten Demokratie ist hingegen, dass Volksentscheide auch respektiert und von den Regierenden umgesetzt werden.

Von uns nicht gewählte internationale Gremien und Behörden weiten den Geltungsbereich der internationalen Verträge laufend aus. So setzen unsere Politiker und unsere Gerichte in letzter Zeit mit Verweis auf internationale Verträge Schweizer Volksentscheide nicht mehr oder nur teilweise um. Diese Tendenz führt zu grosser Rechtsunsicherheit. So können beispielsweise verurteilte Straftäter nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden, weil sie sich auf internationales Recht berufen.

Oder, die eigenständige Steuerung der Zuwanderung wird – trotz Volksentscheid – mit Verweis auf das Freizügigkeitsabkommen mit der EU nicht umgesetzt. Die Selbstbestimmungs-Initiative schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Demokratisches schweizerisches Verfassungsrecht ist in der Schweiz die oberste Rechtsquelle. Im Konfliktfall soll es gegenüber internationalem Recht Vorrang haben. Ausgenommen ist natürlich selbstverständlich das zwingende Völkerrecht. Auch die Menschenrechte sind dadurch nicht tangiert, da diese bereits in unserer Verfassung festgeschrieben sind.

Darum am 25. November 2018 ein beherztes JA zur direkten Demokratie und damit zur Selbstbestimmungs-Initiative, denn sie sichert das Stimmrecht der Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft. Sie schützt die direkte Demokratie und damit das Erfolgsmodell Schweiz. Die Selbstbestimmung ist gerade auch im Kontext der heutigen Verhandlungen mit der EU ein wichtiges Signal und verdient Ihre Unterstützung. Wird die direkte Demokratie geschwächt und abgeschafft, wird sie nie wieder eingeführt – dafür wird sich die Economiesuisse bestimmt einsetzen, zuviel Eigensinn statt mehr Gemeinsinn herrscht in diesen Kreisen.

Philip C. Brunner
Selb. KMU-Unternehmer, Zug

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