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Von zertifizierten und weniger zertifizierten Zeitgenossen

Bekanntlich stimmen wir am 28. November 2021 über die Änderungen des Covid-19-Gesetzes vom 19. März 2021 ab. Im Mittelpunkt der politischen Debatte steht Art. 6a des Gesetzes, wonach der Bundesrat die Anforderungen an den Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid-19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses festlegt.

Auf den ersten Blick handelt es sich bei dieser Bestimmung lediglich um die Kompentenzzuweisung an den Bundesrat, ein Zertifikat vorzusehen, doch folgt aus dieser gesetzlichen Grundlage die Möglichkeit, mit dem Zertifikat Massnahmen und Differenzierungen vorzusehen für Personen mit oder ohne Zertifikat, insonderheit in Kombination mit dem neu gefassten Artikel 1 Abs. 2bis, über den wir ebenfalls abstimmen.

Aus diesem Grund kann mit Fug gesagt werden, dass die Ablehnung des Gesetzes am 28. November 2021 auch zu einer Aufhebung des Zertifikates und seiner umstrittenen Auswirkungen führt. Das Zertifikat und seine Verwendung sind aus meiner Sicht zunächst grundsätzlich zu hinterfragen.

Eine der wenigen weitgehend anerkannten Tatsachen rund um Covid-19 dürfte sein, dass das Virus in lebensgefährlicher Weise in erster Linie und vor allem betagte und hochbetagte Personen, zudem mit Vorerkrankungen, bedroht. Auch wenn es mehr Ausnahmen von dieser Regel als bei anderen Erkrankungen gibt, ist dies die Ausgangslage.

Sie müsste Richtschnur für sämtliche Massnahmen sein, welche die verfassungsrechtlich verbürgten Grund- und Freiheitsrechte beschneiden. Dabei tun wir gut daran, uns zu erinnern, dass unsere Verfassung die Freiheit als Grundsatz und die Einschränkung der Freiheit als Ausnahme vorsieht, nicht umgekehrt.

Es wäre somit naheliegend, eine Zertifikatspflicht, wenn überhaupt, nur für die besonders an Leib und Leben gefährdeten Personen vorzusehen. Das geschieht aber nicht. Im Gegenteil, flächendeckend und über alle Herren Länder der Welt gleichgeschaltet wird gepredigt, dass die ganze Welt geimpft werden müsse, wofür in der Schweiz die Zertifikatspflicht für alle als geeignetes Druckmittel der Regierenden erscheint.

Neben dieser grundsätzlichen Fragwürdigkeit des Zertifikates für alle gibt es technische Gründe, die gegen das Zertifikat sprechen. Das Zertifikat ist, wie alles Digitale, pannenanfällig, und entsprechend kostenintensiv. Nicht die Rechtsordnung, sondern das funktionierende oder nicht funktionierende Computerprogramm entscheidet darüber, ob dem Zertifikatseigner sein Recht gewährt wird oder nicht.

Wir erinnern uns an den Ausfall des Computersystems vor gut eineinhalb Wochen. Diese einfache Erkenntnis könnte zum weiterdenken anregen, gerade auch, was die mittlerweile als 5. Evangelium gepredigte „Digitalisierung“ anbelangt. Wer hat die einseitige Herrschaft über die Daten und die Inhalte, wenn ich gezwungen werde, meine Eingaben an behördliche Stellen auf einer Computermaske einzugeben, die mich nur fortfahren und zum Ziel gelangen lässt, wenn ich alles beantworte, was mir die Maske befiehlt? Woher weiss ich später noch, was ich in die Maske eingegeben habe, was Teil meiner Akten ist? Wer kann diese Akten digital verändern, ich oder die Behörde?

Wie frei fühlt sich demgegenüber ein selber verfasstes Dokument an die Behörde an. In Ableitung des mitunter dem italienischen Bischof und Kirchenlehrer Petrus Damiani zugeschriebenen Wortes “philosophia ancilla theologie” (die Philosophie ist die Magd der Theologie) könnte man, so bedacht, die Digitalisierung als Magd der Totalisierung bezeichnen. –

Laufen wir nicht gerade hier und heute Gefahr, einmal mehr auf diesen so bedrohlichen und abschüssigen Weg zu gelangen? Ich bin froh darüber, dass wir in der Schweiz über solche grundlegenden Fragen selber entscheiden können, das nächste Mal am 28. November 2021.

Dr. Manuel Brandenberg
Kantonsrat, Rechtsanwalt

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