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Wahnsinn in der schweizerischen Drogenpolitik

Verkehrte Welt: Nachdem die Raucher- und die Alkoholdiskussion sowie das gewerbefeindliche Verbot für deren Werbung durch den staatlichen Verbotswahn schon fast religiöse Züge angenommen hat, geht nun der Wahnsinn munter weiter. Aber nicht so, wie man befürchtet hat, nämlich dass nun das Dicksein und Uebergewicht staatlich verboten wird, – Nein -, noch nicht, sondern jetzt soll mit dem Argument der persönlichen Freiheit das Cannabis rauchen erlaubt werden (Volkinitiative für eine „vernünftige Hanfpolitik“). Wer als Lehrmeister, Arbeitgeber oder Elternteil die katastrophalen Auswirkungen auf Gesundheitszustand und Schulleistungen von Cannabis konsumierenden Jugendlichen erlebt hat, kann sicher gut nachvollziehen, dass die Gefahr für den späteren Einstieg in noch härtere Drogen riesig ist. Dass gerade die FDP Schweiz die Hanfinitiative aus sogenannten liberalen Gesichtspunkten unterstützt, gibt offenbar nicht nur mir sehr zu denken. Darum hat die Zuger FDP dies grossmehrheitlich bei ihrer Stimmempfehlung korrigiert.

Die Allgemeinheit zahlt jetzt bereits für die Suchtkranken über 4 Milliarden Franken (das entspricht den ungefähren jährlichen Kosten für die Schweizer Landwirtschaft bzw. für die Armee!) mit Steuern, Krankenkassenbeiträgen (Methadonabgabe) und IV für (z.T. junge) vollinvalide 40’000 Rauschgiftabhängige. Es gibt bei den Drogenvorlagen nur ein klares zweifaches NEIN im Interesse der heranwachsenden Jugend, der suchtkranken Menschen und unserer steigenden Sozialabgaben wegen der explodierenden Gesundheitskosten. Das Ziel muss sein, den Einstieg in die Drogen zu verhindern. Dies durch Abstinenz, Prävention, sinnvolle Repression und durch viel freiwilligen Breitensport in den Vereinen, Förderung des Familienlebens und andere sinnvolle Freizeitangebote. Deshalb sind staatliche Infrastrukturen (Hallenbäder, Sportplätze, Mehrfachturnhallen, Eishockeystadien usw.) auch sinnvoll investiertes Geld in den Jugendschutz und damit auch in die Drogenprävention. Dies im Gegensatz zu den in allen Kantonen verpflichtend vorgesehenen „Fixerstübchen“.

Andrea & Philip C. Brunner, Zug
11. November 2008

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