Wanderweg Infrastruktur; „nach Baudirektion trotzdem sparen“?
Im Rahmen der Sparmassnahmen wollte der Kanton bekanntlich die Wanderwege im Kanton Zug um rund 30% reduzieren und damit den Beitrag an den Verein Zuger Wanderwege (ZWW) für den Unterhalt der Signalisation und die Kontrolle des gesamten Wanderwegnetzes von 558 km um CHF 40’000 kürzen. Nach einem beherzten Votum von mir, hat der Kantonsrat mit Weitsicht diesem Ansinnen eine Abfuhr erteilt und letztlich wurde das gesamte Sparpaket in einer Volksabstimmung abgelehnt.
Aus der Massnahmenliste für das nächste Sparpaket ist zu entnehmen, dass der Beitrag an die Zuger Wanderwege ab 2019 im Budget ebenfalls um den gleichen Betrag gekürzt wird, mit der Begründung, dass mehr Freiwilligenarbeit geleistet werden soll. Die Leistungsvereinbarung wurde durch die Baudirektion Mitte August gekündigt und eine neue, angepasste Leistungsvereinbarung in Aussicht gestellt.
Die Reduktion von CHF 40’000 wurde mit dem Verein Zuger Wanderwege nie vorbesprochen und wirkt wie ein Diktat der hohen Obrigkeit. Dass diese Reduktion genau dem Betrag entspricht, der bei einer Wanderwegreduktion vorgesehen war, ist wohl kaum Zufall. Unverständlich ist, wie man ohne Reduktion der Wanderwege auf diesen Betrag kommt und insbesondere die Begründung «mehr Freiwilligenarbeit gefordert». Dieses Argument könnte man überall verwenden. Es liegt auf der Hand, dass bei der geplanten Reduktion die bisherige Qualität nicht mehr gewährleistet werden kann.
Der gesamte Aufwand der ZWW besteht nicht nur aus Personalkosten. Es fallen Kosten an für Tafeln, Stangen, Sockel, Montagematerial, Reinigungsmaterial, Unterhalt des Montagebusses mit Material und Werkzeug, Ausrüstung der Mitarbeitenden usw. Die Mitarbeitenden der ZWW werden gemäss den schweizerischen Vorgaben aus- und weitergebildet. Auch hier fallen Kosten an, die nicht mit Freiwilligenarbeit kompensiert werden können. Wenn man der Argumentation des Kantons folgt, dann müssten die Lieferanten nun auch mehr Freiwilligenarbeit leisten und das Material kostengünstiger abgeben.
Für die rund 1’300 Signalstangen haben die ZWW bisher manuell Datenblätter nachgeführt, auf denen sämtliche Wegweisertafeln enthalten sind. Dies ist ebenfalls eine Folge der Sparmassnahmen, weil der Kanton den Anschluss verpasst hat. Andere Kantone verfügen über eine EDV-basierte Lösung.
Die ZWW haben bisher zahlreiche Verbesserungsvorschläge zur Verlegung von Wanderwegen (Sicherheit/Attraktivität) vorgeschlagen. Dies ist nur mit ortskundigen und ortsansässigen Kreisleitern möglich und führt bei Landbesitzern zu einer grossen Akzeptanz. Mit dem Wanderangebot leistet der Verein zudem einen grossen Beitrag zur Gesundheit, Förderung des Wanderns und damit zu einer touristischen Wertschöpfung.
Sollte der Unterhalt der Signalisation an Zivildienstleistende oder den Zivilschutz übertragen werden, wie dies schon durch das Amt für Raumplanung angedeutet wurde, würde dies effektiv um ein vielfaches teurer. Der Aufwand würde einfach aus einer andern Kasse alimentiert.
Der Beitrag an die ZWW wurde bisher nie der Teuerung angepasst. Die Teuerung konnte nur mit einer Effizienzsteigerung kompensiert werden. Regierungsrat und Finanzdirektor Heinz Tännler hat, damals noch als Baudirektor, jeweils an der Generalversammlung teilgenommen, dem Verein eine gute Arbeit attestiert und kommuniziert, dass die Sparmassnahmen die Zuger Wanderwege nicht betreffen werden.
Die Naherholung hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Abstriche an der Infrastruktur stehen völlig quer in der Landschaft. Darum werde ich mich als Kantonsrat gegen diese Streichung von CHF 40’000 einsetzen und hoffe, dass alle Kantonsrätinnen und Kantonsräte, die damals der Reduktion des Wanderwegnetzes eine Abfuhr erteilten, mich unterstützen.
Karl Nussbaumer, Kantonsrat Menzingen