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Warum ein JA zur Familieninitiative

In der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht im Art. 8 Rechtsgleichheit: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht der sozialen Stellung und  der Lebensform. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit.

Die Initiative will steuerliche Abzüge für Familien, die ihre Kinder daheim betreuen. Wer seine Kinder zu Hause betreut, dem entstehen keine zusätzlichen Kosten sagt Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Sie kämpft vehement gegen die Familieninitiative. Weshalb eigentlich?

Ist für Sie Kinderbetreuung zu Hause keine Arbeit, ist Sie dagegen weil die Initiative von der SVP kommt? Sie diskriminiert also alle diejenigen Frauen und Mütter die Kinder zu Hause betreuen, erziehen und auf ein Einkommen verzichten.

Die Familie ist sozialer Raum für Wachstum, Entwicklung und Geborgenheit und als solcher mitentscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen und Handlungspotential der nachfolgenden Generation, sie bildet ein erstes dichtes Soziales Netzwerk bereits für den Säugling und bildet Kinder und Jugendliche auch primär aus.

Diese Grundsätze sind zu fördern und zu unterstützen. Die Bundesverfassung ist einzuhalten, deshalb ein klares JA zur Familieninitiative.

Richard Schubnell
Gemeinderat Neuheim

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