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Was hat die EU hier zu suchen?

Die Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 zu den Bilateralen Abkommen (I) wird von der Bundesverwaltung seit Inkrafttreten arglistig dahingehend interpretiert, als hätte damals das Schweizer Volk "gewünscht", sämtliche EU-Direktiven fortan übernehmen zu wollen. Als seien die Bilateralen ein veritables "Ermächtigungsgesetz".
In der Tat wurden in den folgenden Jahren bis heute nicht weniger als 120 EU-Direktiven in die Schweizerische Gesetzgebung "übernommen". Meistens auf dem Verordnungsweg, damit das Parlament nicht befragt werden musste. Auch unter Missachtung aller vorgeschriebenen Instrumente wie Regulierungs-Folge-Abschätzung, KMU-Verträglichkeits-Check, Vernehmlassungsverfahren bei den betroffenen Verbänden usw.

Diese undifferenzierte copy-paste-Gesetzgebung ist gleichzusetzen mit der Übernahme des Geschäftsmodelles einer konkursiten Firma durch die noch gesunde Schweiz. Ohne die Bedürfnisse der Schweiz, der Schweizerischen Wirtschaft und der Schweizerischen Bevölkerung auch nur im geringsten zu berücksichtigen, werden teils völlig unsinnige und irrwitzige Regulierungen der EU übernommen. Oft auch richtiggehend "Musterschüler"-haft, nämlich dermassen restriktiv umgesetzt wie es die EU selber eigentlich gar nicht vorgesehen hat.

Diese unheilbringende Entwicklung gilt es zu stoppen. Wie im Abstimmungsbüchlein vom 21. Mai 2000 leicht nachzulesen ist, hat das Schweizer Volk dieser Entwicklung so gar nie zugestimmt. Von einer Übernahme weiterer, über die sieben Abkommen hinausgehender EU-Gesetze war damals niemals die Rede gewesen. Auch nicht, dass von der Bundesverwaltung sogenannte "Gemischte Ausschüsse" eingesetzt würden, wo paritätisch EU-Beamte darüber befinden, welche Direktiven in die Schweizer Gesetzgebung einfliessen.

Wann kehrt die Schweizerische Gesetzgebung wieder auf den Pfad der Tugend zurück? Viele der in den letzten Jahren übernommenen EU-Direktiven müssen zweifelsfrei in den kommenden Jahren wieder rückgängig gemacht werden, da sie der Schweiz sonst nachhaltigen Schaden zufügen.

Ideensuche bei anderen Staaten ist selbstverständlich nicht verboten. Wieso vergleicht man also unsere jetzigen Rechtsvorschriften nicht beispielsweise mit denjenigen der USA, Japans, Australiens oder Chinas, alles (im Gegensatz zur EU) ebenfalls erfolgreiche Volkswirtschaften? Wieso immer dieser manisch auf die EU fixierte Tunnelblick? Wie wenn es weltweit keine gescheiteren Lösungen gäbe!

Es ist sehr zu hoffen, dass bei dieser Gesetzgebung unsere Parlamentarier ihre Hausaufgaben zur Abwechslung wieder einmal selber machen und ein Gesetz ausarbeiten, das auf unsere Schweizerischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Daür sind sie gewählt, dafür werden sie bezahlt. Sie sind es dem Schweizer Volk schuldig. Danke.

Willi Vollenweider, Zug
GGR der Stadt Zug

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