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Wegen Bagatellen wird keiner ausgeschafft!

Kein Ausländer wird wegen eines Bagatelldelikts (z.B. wegen einer Polizeibusse) aus der Schweiz ausgewiesen. All diese Lügen – vor denen die Gegner nicht zurückschrecken, sind dieselben wie seinerzeit 2010 – und diese gilt es zu entlarven. Entweder geht es um schwerste Verbrechen, die als Folge einer rechtskräftigen Verurteilung bei Ausändern nach Verbüssung der Strafe zu einer direkten Ausweisung führen oder es geht um Wiederholungstaten, welche gewiss keine Bagatellen darstellen. 
Es gilt den Deliktskatalog zu lesen. Auch eine Verurteilung wegen Sozialmissbrauchs setzt schliesslich betrügerische Absichten voraus. Es ist richtig, dass, wer wissentlich unsere Sozialwerke plündert und damit echt Bedürftigen die finanziellen Mittel entzieht, die Schweiz verlassen soll. Ich muss auch darauf hinweisen, dass heute leider die Arbeit vieler Strafrichter darin besteht, Wiederholungstäter nochmals und nochmals zu verurteilen. Die exorbitanten Kosten für diesen Leerlauf, aber auch für die Gefängnisse und die zahlreichen Therapien sind damit noch gar nicht erwähnt.
Da sich Bundesrat und Parlament bisher geweigert haben, den klaren Volksentscheid vom November 2010 umzusetzen, wurde die vorliegende Durchsetzungsinitiative nötig. Mit einem deutlichen JA soll der Volkswille endlich durchgesetzt werden!
Flavio Roos, Rotkreuz
Kantonsrat

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