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Wehret den Anfängen – denn es kommt noch viel happiger!

Am 22.9.2014 stimmen wir Zuger über unser eigenes Integrationsgesetz ab. Als jüngerer Mann war ich als Auslandschweizer aus beruflichen Gründen in mehreren Ländern auch ein Immigrant – ich weiss also von was ich rede. Ich musste mich anpassen, musste mich eingliedern, musste mich in den für mich unbekannten Landessprachen ausdrücken, musste für mich Selbstverantwortung übernehmen. Dies alles ohne Ansprechstelle für Integrationsfragen, ohne Fachstelle Migration, ohne Brücken-Angebote, ohne staatliche Hilfe, ohne bezahlte und fast kostenlose Sprachkurse, ohne fürsorgliche Betreuung und Erleichterungen aller Art. Ich lehne das durch den Kantonsrat verschlimmbesserte forderungslose Zuger Integrationsgesetz aus Ueberzeugung entschieden ab. Aber damit ist es leider noch nicht getan, das Thema wird uns im Zusammenhang mit der von allen Parteien, ausser der SVP begrüssten und geförderten Masseinwanderung leider noch länger weiter beschäftigen.

Der Bundesrat hat nämlich kürzlich eine neue Vorlage zu einem nationalen Integrationsgesetz vorgelegt. Neu soll gar ein Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung geschaffen werden und diese soll auch bei Nichterfüllung der Integrationskriterien nicht mehr entzogen werden dürfen! Damit könnten neu mit Beschwerden durch alle Instanzen Niederlassungsgesuche bis ans Bundesgericht gezogen werden. Damit entsteht eine eigentliche Kaskade von Rechtsansprüchen durch Ausländer an die Schweiz. Nach dieser Logik ist klar, dass wer, auf welche Weise auch immer, auch auf dem „Asylweg“, hierher kommt, davon ausgehen darf, dass er sich niederlassen und sich schliesslich einbürgern lassen kann. Vorläufig Aufgenommene sollen einen Rechtsanspruch auf Aufenthaltsbewilligung erhalten, danach soll ein Rechtsanspruch auf die Niederlassungsbewilligung eingeführt werden und schliesslich auch auf die Einbürgerung. Wer genug lange in der Schweiz ausharrt, soll somit automatisch einen Rechtsanspruch auf den Schweizer Pass erhalten. Wollen wir das? Nein! Die nationale Vorlage wird beschönigend als „Fördern und Fordern von Integration" verkauft. Doch bei genauer Betrachtung geht es auch dort vorallem um  das Fördern. Und dieses Fördern wird Bund, Kantone und Gemeinden jährlich über 100 Millionen Franken kosten und indirekt über den NFA von uns bezahlt. Die Umbenennung des Ausländergesetzes (AuG) in Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) setzt dieser Politik schliesslich die Krone auf. Integration wird offiziell zur Staatsaufgabe, die Eigenverantwortung der Ausländer ist mit der Lupe zu suchen. Die SVP wird diese Vorlage hoffentlich vehement bekämpfen.

Obwohl sich das Volk mit der Ablehnung des Gegenentwurfs zur Ausschaffungsinitiative deutlich gegen einen Integrationsartikel in der Bundesverfassung ausgesprochen hat, boxt SP-Bundesrätin Sommaruga nun eine Vorlage durch, die genau in diese Richtung geht. Vergeblich warten wir hingegen heute noch auf eine Vorlage zur angenommenen Ausschaffungsinitiative. Klarer könnte der Bundesrat seine Nichtrespektierung des Volkswillens nicht zum Ausdruck bringen. Integration ist in jedem Land primär die Aufgabe der Zugewanderten und keine Aufgabe des Staates. Sie ist Voraussetzung für den Verbleib im Land. Die Erhöhung der Förderbeiträge mit der damit verbundenen Verpflichtung der Kantone, nachzuziehen, ist sowohl aus finanzpolitischer wie auch aus staatspolitischer Sicht völlig inakzeptabel. Nach der Asylindustrie will der Bundesrat nun auch noch eine zentralistische Integrationsindustrie installieren und fördern. Die geplante Vorlage ist ein Musterbeispiel, wie der Bundesrat den Willen des Volkes und die Eigenständigkeit der Kantone missachtet und seine large Ausländerpolitik durchsetzen will.

Wehren wir im Kanton Zug den Anfängen, setzen ein klares Zeichen und sagen aus Überzeugung NEIN zum Zuger Integrationsgesetz.

Philip C. Brunner, Zug
Kantonsrat, Zug

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