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«Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren»

Glaubt man den Befürwortern der EU-Waffenrichtlinie, dann wäre ein Nein zur Vorlage quasi das Ende für den Schweizer Tourismus. Die Behauptung ist absurd! In einer noch nie dagewesenen Allianz kämpfen die Verbände der Tourismusbranche mit höchst zweifelhaften Argumenten für ein Ja zum neuen Waffenrecht.

Das Pro-Komitee macht geltend, eine Ablehnung der neuen EU-Waffenrichtlinie habe „höchst wahrscheinlich“ den Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen/Dublin-Vertragswerk zur Folge. Dies bedeute, dass die Tourismusdestination Schweiz leider nicht mehr von den vielfältigen „Vorzügen des Schengen-Visums“ profitiere und Schaden nehme.

Völlig überrissen ist in diesem Zusammenhang die unterschwellige Behauptung 30 Prozent aller Hotellogiernächte würden im Falle eines Ausschlusses aus dem Schengen-Raum «wegbrechen». Diese Behauptung ist absurd, da viele Gäste von ausserhalb des Schengen-Raumes überhaupt nicht der Visumspflicht unterliegen und daher heute schon frei in die Schweiz einreisen können.

Aber auch die anderen Gründe, mit welchen gewisse Touristiker nun für das neue Waffenrecht antreten, sind wenig überzeugend. Am Absurdisten ist wohl die Behauptung, im Falle einer Ablehnung des neuen Waffenrechts werde die Schweiz bereits innert kürzester Zeit von Schengen/Dublin ausgeschlossen. Ein Blick auf die Anwendung des Vertragswerkes durch die unterzeichnenden Staaten zeigt, dass längst nicht alle Signaturstaaten dieses Vertragswerk konsequent und lückenlos umsetzen.

Gerade etwa mit Blick auf die Umsetzung der Verpflichtungen zur Grenzkontrolle – im Gegensatz zur Waffenrichtlinie eines der zentralen Anliegen des Schengen-Vertrages – wird deutlich, dass viele Staaten ihre Verpflichtungen (Stichwort Asyl) völlig ungenügend erfüllen und trotzdem seit Jahren keinerlei Sanktionen erfahren, von einem Ausschluss kann schon gar keine Rede sein.

Selbst im höchst unwahrscheinlichen Falle eines Ausschlusses vom Schengen-Visum wäre die Schweiz aber keinesfalls verloren oder isoliert. Die Schweiz kann doch jederzeit die Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige in eigener Kompetenz festlegen, indem sie beispielsweise jedes gültige Schengenvisum als Einreistitel für die Schweiz anerkennt oder die Einreise als Tourist von der generellen Visumspflicht ausnimmt.

Angesichts dieser eigenen Handlungsoptionen hätte es deshalb die Schweiz selbst in der Hand, im Falle einer Überreaktion der EU zielführend und sachgerecht zu reagieren. Das Vereinigte Königreich Grossbritannien und die Republik Irland, welche nicht dem Schengen-Raum angehören, mögen hierfür als bestens funktionierende Beispiele dienen. Die Erkenntnisse bezüglich Sicherheit und Freiheit sind nicht neu. Im Gegenteil: Wie ist es doch von Benjamin Franklin (1706-1790) Gründervater und Mitunterzeichner der US-Verfassung wunderbar überliefert:

“Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.” (Quelle: Pennsylvania Assembly; Reply to the Governor, Philadelphia, 1756), oder wie man es sehr verkürzt als Zitat auf Deutsch übersetzt hat: “Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“

263 Jahre später gibt es dazu keine neuen Erkenntnisse, darum – „Nein zum EU-Waffenrecht am 19. Mai 2019“ – das sage ich als ein zu 100% vom Tourismus abhängiger Unternehmer – aber immer „noch“ unabhängiger Schweizerbürger mit der Erfahrung von 1‘000 Tagen Militärdienst für unser Land. Es stünde sehr schlecht um den Schweizer Tourismus, wenn wir nur noch dank Schengen wirtschaftlich überleben würden!

Philip C. Brunner
Hotelier, Zug

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