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Wer sich an die Regeln hält, dem passiert nichts

Seit jeher haben zahlreiche Ausländer in der Schweiz eine neue Heimat gesucht und gefunden, sei es als Arbeitssuchende, sei es als Flüchtlinge. Ende 2014 lebten 2 Millionen Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Jährlich kommen netto rund 80‘000 Ausländer zusätzlich in unser Land. Damit ist die Schweiz auf dem Weg, nach dem Jahr 2030 die Grenze von 10 Millionen Einwohnern zu überschreiten. 
Während die Zuwanderung früher vor allem in den Arbeitsmarkt stattgefunden hat, haben wir es heute immer mehr mit einer Zuwanderung ins Sozialsystem zu tun. Dies führt auch zu Missbrauchsfällen. Diese müssen bekämpft und sanktioniert werden. Die Drohung einer Ausschaffung wirkt abschreckend. So kann der Sozialmissbrauch durch Ausländer wirkungsvoll bekämpft werden. Anständige und integrationswillige Ausländer sind von der Initiative nicht betroffen; im Gegenteil: Sie würden nicht mehr länger durch kriminelle Landsleute in Verruf gebracht und profitieren ebenfalls von mehr Sicherheit.
Das Volk hat mit der Annahme der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ Bundesrat und Parlament den Auftrag erteilt, dieser masslosen Entwicklung Einhalt zu bieten. Die Zuwanderung in den aktuellen Dimensionen stellt grosse Herausforderungen an das Zusammenleben und die Integration. Es ist klar, dass sich Ausländerinnen und Ausländer an die hier geltenden Regeln und Gesetze halten müssen, genauso wie dies für Schweizerinnen und Schweizer gilt. Auch diese haben sich im Übrigen selbstverständlich den örtlichen Gepflogenheiten anzupassen, wenn sie sich in einem anderen Land aufhalten. Ausländer, die straffällig geworden sind, haben ihr Gastrecht missbraucht und jeden Anspruch auf einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz verwirkt. Sie müssen unser Land verlassen.
Dies haben Volk und Stände am 28. November 2010 so entschieden. Entgegen diesem Volksentscheid werden kriminelle Ausländer bis heute nicht konsequent des Landes verwiesen – selbst wenn sie schwere Straftaten begehen! Im Rahmen der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung werten die Behörden die kriminelle Vergangenheit unterschiedlich und die Gerichte finden laufend neue Gründe, um Straftäter nicht auszuweisen und die Aufenthaltsbewilligung zu erneuern. Viele ausländische Straftäter werden rückfällig. Als traurige Folge dieser Politik sind wir inzwischen mit einer hohen Kriminalitätsrate bei Ausländern konfrontiert. Über die Hälfte der Personen, die gegen das Strafgesetzbuch verstossen sind Ausländer. 73% der Gefängnisinsassen sind Ausländer, dies bei einem Ausländeranteil von 24,3% an der Gesamtbevölkerung. 
Es ist höchste Zeit, die Regeln unseres Landes wieder durchzusetzen! Wer in der Schweiz leben will, hat sich in erster Linie selber um seine Integration zu bemühen. Wer in der Schweiz leben will, hat die Verantwortung für sich und seine Familienangehörigen nach bestem Wissen und Gewissen und nach Kräften zu tragen. Wer in der Schweiz leben will, hat die schweizerische Rechtsordnung zu beachten und unsere Sitten und Gebräuche zu respektieren. Wer sich nicht an diese Grundsätze hält, muss die Schweiz verlassen. Mit der Durchsetzungsinitiative sind schwer kriminelle Ausländer und Wiederholungstäter konsequent auszuschaffen. Somit könnten pro Jahr wesentlich mehr Kriminelle als bis jetzt weggewiesen werden. Dies ist nicht nur punkto Sicherheit, Prävention und Kosten, sondern auch punkto Gerechtigkeit gegenüber jener grossen Mehrheit, die sich an unsere Gesetze hält, von Bedeutung. 
Seit Jahren argumentieren die Gegner, dass die Initiative auch Bagatellfälle umfassen würden. Diese Behauptung ist falsch. Mit einer zusätzlichen Abstufung des Deliktkatalogs (weniger schwere Delikte führen erst bei Wiederholungstätern und Unverbesserlichen zu einer Landesverweisung) trägt die Durchsetzungs-Initiative dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit zusätzlich Rechnung.
Lassen wir uns also durch die massive Angstmacherei einiger Richter, den meisten Parteien und Teile von Wirtschaftsverbänden nicht beeinflussen. Es wird langsam unglaubwürdig, dass bei jeder Initiative der SVP von Abschottung, Rechtsbrecherei und von Verlust von Arbeitsplätzen gejammert wird. Und die Geschichte mit dem Apfelklau in Nachbarsgarten mit einer sofortigen Ausweisung glaubt nun wirklich niemand mehr. Stimmen Sie also am 28. Februar der Durchsetzungs-Initiative der SVP zu.
Hans Steinmann, Baar

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