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Wer soll bestimmen?

Bei der Abstimmung über die Einbürgerungsinitiative geht es kurz gefasst und zugespitzt um die Frage, wer in unserem Land bestimmen soll. Lassen wir Bürger als Souverän uns von der Justiz Leitplanken setzen und unsere Bestimmungsrechte einengen? Oder trauen wir uns zu, selber zu bestimmen, wer in die Gemeinschaft des Souveräns aufgenommen werden soll und damit wichtige Entscheide für die Zukunft des Landes fällen darf?

Wenn wir auf die Wurzeln der Eidgenossenschaft zurückblicken, so wäre es aus meiner Sicht fatal, die Einbürgerung zu einem Verwaltungsakt verkommen zu lassen. Die direkten Mitbestimmungsrechte der Bürger müssen wir schützen, wenn wir aus der Geschichte etwas gelernt haben wollen.  Ich traue Ihnen und mir zu, frei von Willkür – mit dem Wissen und der Erfahrung aus dem Alltag – über Einbürgerungen abschliessend entscheiden zu können. Über die Frage, wer über die Zukunft des Landes mitbestimmen darf, und wen wir unter den lebenslangen Schutz der Eidgenossenschaft stellen.

Es darf nicht sein, dass die Justiz diese Bestimmungsrechte des Souveräns einschränkt. Deshalb JA zur Einbürgerungsinitiative am 1. Juni 2008!

Manuel Aeschbacher, Rotkreuz
Kantonsrat
24. Mai 2008

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