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Widerstand gegen HarmoS

Der Kanton Luzern hat die HarmoS-Vorlage am vergangenen Wochenende überaus wuchtig verworfen. Das ist mehr als nur ein Fingerzeig für den Kanton Zug.

Die Schwächen von HarmoS

HarmoS ist bei weitem nicht eine bloss harmlose Schul-Vereinheitlichung, wie ihr Volk und Stände 2006 im sog. Bildungs-Rahmenartikel prinzipiell zugestimmt haben. HarmoS geht weit über diesen Bundes-Rahmenartikel hinaus. HarmoS institutionalisiert den Schulzwang für Vierjährige. Wohlgemerkt: Es geht um Schule. Das Wort «Kindergarten» kommt im HarmoS-Konzept überhaupt nicht vor. Basisstufe mit Hochdeutsch-Pflicht für Vierjährige ab erster Schulstunde ist vorgesehen.

Zweitens verlangt HarmoS die obligatorische Schaffung flächendeckender Tagesstrukturen für die ausserschulische Kinderbetreuung. Die Nutzung des Angebots ist – wenigstens anfänglich – freiwillig. Das Angebot aber ist obligatorisch. Der Kanton Aargau rechnet für diesen neuen Sozialapparat mit Zusatz-Lasten für die öffentliche Hand von hundert Millionen, der Kanton Solothurn mit vierzig Millionen. Andere Kantone verweigern Zahlen. Für die ganze Schweiz ergibt das Zusatzkosten von um die zwei Milliarden.

HarmoS zementiert drittens – wenn man die Umsetzungsabsichten der beitrittswilligen HarmoS-Kantone studiert – den sogenannt «integrativen Unterricht», der die Abschaffung aller Sonderklassen für schwächer begabte und verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler vorsieht. Stundenweise Sonderförderung im Normalunterricht durch zusätzliche Therapeuten soll die Sonderklasse ersetzen. Dauernde Unruhe im Klassenzimmer, Anpassung des Leistungsniveaus nach unten sind die Folgen, die Qualität der Volksschule leidet. Fahrlässig ist die Idee, auch bisher in Kleinklassen unterrichtete Verhaltensgestörte in Regelklassen unterzubringen. Da droht – würde man auf Lehrer mit Erfahrung hören – Blockierung ganzer Schulklassen.

Entrechtung der Stimmbürger

Viertens bewirkt HarmoS die Entrechtung von Eltern, Gemeinden und Kantonen bezüglich Volksschule.

HarmoS wird als Konkordat umgesetzt. Konkordatsrecht bricht kantonales Recht. Kantonale Gesetze müssen – wenn sie nicht HarmoS-konform sind – innert sechs Jahren angepasst werden. Ausnahmslos – ohne Mitsprache von Kantonsrat und Stimmbürgern.

Die Erziehungsdirektorenkonferenz, die HarmoS geschaffen hat, beschäftigt heute 52 Beamte. Es sind diese vom Steuerzahler entlöhnten Funktionäre allein, welche die (zur Zeit noch nicht vorliegenden) Ausführungs-Bestimmungen zu HarmoS schaffen werden. Kein Parlament kann dazu etwas sagen. Die Kantons-Parlamente können nur über Beitritt oder Austritt zu HarmoS beschliessen. Detailberatungen sind ihnen verwehrt. Damit sind auch Referenden ausgeschlossen.

Die EDK-Verwaltung wird von keinem Parlament kontrolliert. Ein eklatanter Verstoss gegen die Gewaltenteilung. Zentralismus pur!

Das wuchtige Luzerner HarmoS-Nein ist in Wahrheit eine Rote Karte an die unakzeptable Entrechtung der Eltern: Die Stimmbürger akzeptieren nicht, dass den Eltern die Erziehungshoheit über die eigenen Kinder von HarmoS-Funktionären entrissen wird. Die Stimmbürger sagen unüberhörbar Nein zur neuen «Friss-oder-stirb-Politik» von Regierungen, welche jede parlamentarische Beratung verhindern zu so einschneidenden Zentralisierungs-Anordnungen, wie sie im HarmoS-Konkordat enthalten sind. Für die HarmoS-Schulpflicht für Vierjährige gibt es keine Verfassungsgrundlage. Für Milliarden kostende flächendeckende HarmoS-Tagesstrukturen zwecks Verstaatlichung der Kindererziehung gibt es keine Verfassungsgrundlage. Für die HarmoS-Pflicht, allen Einwanderer-Kindern Unterricht «in Sprache und Kultur des Herkunftslandes» gewährleisten zu müssen, gibt es keine Verfassungsgrundlage.

Solche Ideen an kantonalen Parlamenten vorbei durchdrücken zu wollen, dagegen leistet das Volk Widerstand – im Kanton Luzern wie im Kanton Zug.

Reto Riser, Rotkreuz
Präsident JSVP Kanton Zug
8. Oktober 2008

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