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Wie es jetzt weitergehen muss

Das Abstimmungsresultat vom 28. November war unmissverständlich. Ausländische Straftäter müssen unser Land bei schweren Straftaten nach Verbüssung ihrer Strafe verlassen. Eine deutliche Mehrheit der  Stimmbürger, aber auch eine klare Mehrheit der Kantone unterstützen die SVP bei Ihren Bemühungen, klare rechtliche Voraussetzungen für die Wegweisung ausländischer Straftäter zu schaffen. Die vom Volk angenommene Ausschaffungsinitiative, welche an die alte Landesverweisung anknüpft, schafft hierfür eine solide Grundlage: Die direkte Anknüpfung an das strafrichterliche Urteil führt zu schnelleren Verfahren und wird die Zahl der Wegweisungen substantiell erhöhten. Parlament und Bundesrat haben nun die Aufgabe, ein praktikables Ausführungsgesetz zum revidierten Artikel 121 der Bundesverfassung zu erarbeiten.

In diesem Gesetz sind nun die Delikte zu definieren, welche zur Wegweisung aus der Schweiz und zu einer Einreisesperre von mindestens 5 Jahren führen. Der Entwurf des Gesetzes soll möglichst rasch vorgelegt werden können. Die Befürworter des in allen Kantonen abgesagten Gegenentwurfs sagten immer wieder ihre Lösung sei besser und umfassender – selbst Raser würden erfasst. Nun haben FDP, CVP und Teile der SP die Gelegenheit in der Expertenkommission ein klares und hartes Ausführungsgesetz zu erarbeiten und im Parlament zu unterstützen. Die SVP darf sich auf keine Kompromisse einlassen – der erteilte Auftrag des Souveräns ans Parlament und den Bundesrat ist klar und deutlich.

Philip C. Brunner
Präsident ai SVP Kanton Zug
10. Dezember 2010

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