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Wie unser Staat aus seinem historischen Fundament gezogen und mit dubiosen Behauptungen zweckentfremdet wird

Am 27. September werden wir über wichtige, ja existenzielle, staatspolitische Geschäfte abstimmen: Die souveräne Steuerung der Einwanderung in unser Land und die territoriale Verteidigungskapazität unseres Landes durch unsere Armee.

Die Meinungen gehen stark auseinander, je nach Staatsverständnis. Das geltende Staatsverständnis, das auch in unserer Staatsverfassung klar zum Ausdruck kommt, besagt, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft ein souveräner Staat ist, mit eigenem Hohheitsgebiet und den Staatsbürgern als höchste gesetzgeberische, demokratische Instanz. Die Schweizer regieren und verteidigen sich selber, im besten Interesse der Schicksalsgemeinschaft der Schweizer Bürger. Dafür übernehmen diese auch Bürgerpflichten.

Jetzt gibt es immer mehr Mitbürger, die diesen historischen Sachverhalt in Frage stellen, aber der öffentlichen Diskussion über ihr abweichendes Staatsverständnis (oft entgegen den verfassungsmässigen gesetzlichen Grundlagen) mit allen Mitteln aus dem Weg gehen. Daraus ist eine wahre gesellschaftliche “Eiterbeule” entstanden, die es endlich aufzustechen gilt, anstatt sich noch länger gegenseitig an der Nase herumzuführen.

Deshalb hier die “heisse Kartoffel” vom “universitären EU/UNO Mainstream” zur öffentlichen Diskussion:

“Können die Staaten die Einwanderung verhindern? Haben die Bürger das Recht, Migranten auszuschliessen? Das souveräne Recht «nein» zu sagen? Wenn dieses Recht vielleicht juristisch legal ist, so ist dieses Recht nicht legitim. Und es basiert auf einem Missverständnis: Auf dem Missverständnis, dass Bürgerin und Bürger zu sein, bedeute, man sei Miteigentümer des nationalen Territoriums.

Die Diskriminierung liegt hier darin, dass die Bürger das Staatsterritorium irrtümlich als ihr exklusives Eigentum betrachten. Das Problem ist der Nationalstaat. Das, was wir erleben, ist ein epochaler Zusammenprall zwischen Staat und Migranten, wo die Bürgerinnen und Bürger sich dazu veranlasst sehen aus ihrer zentralstaatlichen Sichtweise heraus zu beurteilen, was derzeit an den Grenzen geschieht.

Sie verteidigen deshalb ihre Privilegien und nicht die Menschenrechte. Sie bilden sich ein, das Eigentumsrecht an Grund und Boden im Land zu besitzen, machen einen Erbschaftsanspruch durch Geburt oder Abstammung geltend, kommen schlussendlich noch auf die Idee, dass dem Staat ein Volk entspreche, dass dieses Volk ethnisch oder durch Rasse definiert werden könne, und meinen das Recht zu haben, selber entscheiden zu können mit wem sie zusammenleben wollen.”

Wieso hat wohl die Person (UNI Professorin), die diesen Text 2018 in Italien veröffentlicht hat, die Notwendigkeit gesehen, diese Fakten in Abrede zu stellen? Wenn nicht deshalb, weil es eben gerade so den Tatsachen entspricht?

Meinrad Odermatt, Zug

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