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Windenergie – Abwägung von Nutzen und Schaden

Der Präsident von „Freie Landschaft Schweiz“ war zu Gast bei der Aktion für vernünftige Energiepolitik Zug (AVES Zug). Freie Landschaft Schweiz (FLCH) bekämpft die Verschandelung der Schweizer Landschaft mit Windrädern von gigantischer Höhe. Diese Anlagen tragen nichts zur Erhöhung der Stromversorgungssicherheit in unserem Land bei.

Die Schweiz ist kein „Windland“ und daran ändern auch Subventionen in Milliardenhöhe nichts. FLCH will keine Technologien verbieten, verlangt aber eine klare Abwägung von Nutzen und Schaden. Die aktuelle Schweizer Strompolitik hält diesen Grundsatz nicht mehr ein und misst dem Schutz von Natur und Landschaft nur noch sekundäre Bedeutung zu. Dagegen hat FLCH das Referendum ergriffen.

Vierzig Interessierte Mitglieder verfolgten den Vortrag von Elias Vogt aus Grenchen, den jugendlichen Präsidenten von Freie Landschaft Schweiz (FLCH). FLCH ist eine vor wenigen Jahren gegründete Naturschutzorganisation, die sich dem übertriebenen Hype um die Stromgewinnung aus Windkraft entgegen stellt. Nutzen und Schaden stehen gemäss Ausführungen des Referenten in einem krassen Missverhältnis. Mit seinen Unterlagen konnte er nachweisen, dass Windkraft zur Versorgungssicherheit beim Strom sehr wenig bis nichts beiträgt. Allzu unregelmässig und schwach wehen bei uns die Winde.

Die Schweiz ist eben kein “Windland“, was der europäische Windatlas überzeugend beweist. Die übertriebene Förderung der Windkraft widerspricht gemäss Vogt auch einer vernünftigen Güterabwägung. Nur die in Aussicht stehenden Subventionen in Milliardenhöhe machen die bis 250 Meter hohen Windturbinen zu einer profitablen Investition. Es spielt dabei praktisch keine Rolle, ob überhaupt in vernünftigem Ausmass Strom produziert wird, wenn man ihn auch braucht.

Die überbordende Gesetzesflut in Energiefragen kennt nach Vogt keine Grenzen mehr. Er zitiert Bundesrat Rösti aus dessen Votum im Parlament, wonach kleine „Fortschritte bei der Energiewende, jedoch mit potentiell gravierenden Folgen für den Naturschutz“ erkauft würden. Um diese gravierenden Folgen für die Mitbürger sichtbar zu machen, hat sich FLCH darauf spezialisiert, mittels objektiver Visualisierungen aufzuzeigen, wie stark geplante Windturbinen eine bestimmte Landschaft beeinträchtigen.

FLCH kann als Erfolg ausweisen, dass die konkreten Visualisierungen bei lokalen Volksabstimmungen stets zur Ablehnung oder massiven Anpassung der Projekte geführt haben. Dieses Mitbestimmungsrecht auf Gemeindeebene will der so genannte Mantelerlass, mittels Anpassung des schweizerischen Energie- und Stromversorgungsgesetzes, abschaffen. Dagegen hat FLCH nun das Referendum ergriffen.

Konrad Studerus, Edlibach

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