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Wir Eltern sind für unsere Kinder verantwortlich, d.h. auch dafür, was sie an Filmen oder anderen Medien konsumieren

Neulich kam meine 8-jährige Tochter nach der Schule nach Hause und erzählte mir, dass ein Klassenkamerad einen Film geschaut hatte, welcher erst ab 18 Jahren erlaubt ist.
Glücklicherweise, möchte ich fast sagen, stellte sich heraus, dass es sich dabei nicht um Pornographie handelte, sondern um einen Horrorfilm – eine Sorte Film, die man als Erwachsener vielleicht als  lachhaft oder gar langweilig empfinden kann. Obwohl meine Tochter den Film nicht selbst gesehen hatte, genügten die Erzählungen dieses Kollegen, um ihr abends beim Zubettgehen regelrechte Angstzustände zu bescheren. Ich möchte mir gar nicht ausmalen, welche Ängste entstehen können, wenn Kinder solche Filme anschauen. Da Kinder natürlicherweise Realität und Fantasie noch nicht so gut trennen können, haben sie es schwer, Horrorfilme zu "verdauen", selbst wenn diese absurd oder lächerlich sind. In verschiedenen Schweizer Gesetzen sind klare Bestimmungen über den Jugendschutz enthalten. Insbesondere sind dies Mindestalter für den Verkauf von Genussmitteln wie Tabak und Alkohol oder für den Verkauf und Verleih von Filmen und Videospielen.

Computerspiele und Spielkonsolen müssen wie Kinofilme und DVDs mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Diese Bildträger dürfen in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben und ausgeliehen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften betreffend Jugendschutz gelten grundsätzlich auch für Erwachsene, indem sie die Weitergabe bzw. das Zugänglichmachen der für Kinder verbotenen Produkte oft ebenfalls untersagen. Dass diese Gesetze von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind und in der Schweiz nach wie vor ein grosser Teil der Verantwortung bei den Eltern liegt, stört insbesondere Zentralisten und Präventionsfanatiker. Ich bin jedoch der Auffassung, dass die rechtlichen Grundlagen in unserem Land weitgehend genügen, dass man sie aber hin und wieder ins Gedächtnis rufen sollte. Es ist schade, dass es Eltern gibt, die das nicht zu interessieren scheint. Kinder brauchen manchmal ein gewisse Mass an liebevoller Überwachung durch ihre Eltern. Hören Sie ihren Kindern zu, wenn sie erzählen, was sie im Alltag erleben und zu sehen bekommen. Wir können und dürfen diese Aufgabe nicht an Dritte wie Lehrer, Sozialpädagogen usw. delegieren. Auch eine fortlaufende Verschärfung der Gesetze bringt nicht viel. Viele Erwachsene stumpfen gegenüber der Gesetzesflut allmählich ab und foutieren sich deren Einhaltung und für manche Kinder und Jugendliche steigt der Reiz dadurch erst recht.

Zurück zum Beispiel meiner Tochter: Ich hoffe, dass das "Gspändli", welche den Horrorfilm gesehen und erzählerisch zum Besten gegeben hat, ebenfalls eine angstvolle Nacht oder Alpträume hatte und von den Eltern beruhigt und getröstet werden musste. Und falls ihre Kinder auf Gruseliges stehen, dann nehmen Sie doch mal Grimm’s Märchen zur Hand und lesen ihren Kindern daraus etwas vor – dann wissen Sie wenigstens genau, warum Ihre Kinder Angst haben.

Gabriela Peita-Dossenbach, Baar
Kantonsrätin

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