Wo bleibt die pragmatische Umsetzung?
Der Bundesrat hatte den Waffenbesitzern eine pragmatische Umsetzung versprochen. Gehalten hat er das Versprechen aber nicht. So sind neu Erwerber eines halbautomatischen Gewehrs (wie z.B. eines Sturmgewehrs 90 und 57, aber auch sehr vieler anderer Typen) auf eine Ausnahmebewilligung angewiesen, da diese Gewehre in ihrer gängigen Konfiguration in die Kategorie A «verbotene Waffen» fallen.
Wer nach Beendigung des Militärdienstes seine Ordonnanzwaffe behalten möchte, kann dies zwar auch künftig unter den derzeit geltenden Bedingungen tun. Doch wer bereits legal eine bisher von der Registrierungspflicht ausgenommene halbautomatische Ordonnanzwaffe besitzt, muss für diesen Besitz ein Bedürfnis nachweisen. Das führt zu einer Nachregistrierung von Hunderttausenden Waffen.
Gerade diese Massnahme wurde von Volk und Parlament aber bereits mehrmals abgelehnt. Wer künftig eine solche Waffe der Kategorie A erwerben möchte, muss entweder Mitglied in einem Schiessverein sein oder nachweisen, dass die Waffe regelmässig für das sportliche Schiessen genutzt wird.» Das neue Waffengesetz verschlechtert aufgrund der hohen Bürokratie die Sicherheit und ist Teil einer langfristigen salamitaktischen Entwaffnungsstrategie. Allein bei uns im Kanton Zug müssten dafür wieder ca. 2 neue Stellen besetzt werden.
Sagen Sie Nein zur EU Diktatur und stimmen sie mit Überzeugung Nein zum EU Waffengesetz.
Kari Nussbaumer, Menzingen