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Wohnen im Alter
Wer heute in der Schweiz geboren wird, hat eine Lebenserwartung von ca. 83 Jahren. Wer vor 25 Jahren zur Welt kam, hat eine Lebenserwartung von 77 Jahren. Menschen im afrikanischen Lesotho erreichen ein Durchschnittsalter von gerademal 48 Jahren. Dies berichtet ein internationales Forscherteam, das die Daten von 188 Nationen auswertete. Wir stehen vor vielen wichtigen Herausforderungen die es zu meistern gilt. Zum Beispiel die finanzielle Sicherung der Altersrenten, die den meisten eidgenössischen Politikerinnen und Politiker Kopfschmerzen bereitet und mit einer „Pflästerli-Taktik“ nach Lösungen gesucht wird. Auch scheinen die kantonalen Organisationen mit Ihren Zielsetzungen zu scheitern. Wie es in den letzten Tagen und Wochen in den kantonalen Zeitungen vermehrt zu lesen war, sorgen zu wenige oder wiederum freie Altenwohnungen für Gesprächsstoff oder eben zum Schreiben.
In Steinhausen sistiert die Gemeinde den Ausbau vom Seniorenzentrum, weil der Kanton von einem geringeren Bedarf von Pflegebetten ausgeht. In Zug bezieht ein junges Paar eine 3 ½ Alterswohnung, da sich gemäss Behörden keine Senioren auf die im Internet ausgeschriebene Wohnung meldeten. Zu diesem Fall wurde im Grossen Gemeinderat Zug eine Interpellation eingereicht um klare Verhältnisse zu schaffen. In einer anderen Zuger Gemeinde erhält eine fast achtzigjährige alleinstehende Dame eine neue 4 ½ Wohnung und in einer anderen Gemeinde verlässt eine betagte Frau die 5 ½ Zimmerwohnung nicht für vorgesehene Renovationen. Tragbar wären für die Seniorin die Kosten nach der Neugestaltung der Wohnung vermutlich nicht mehr. Auch die Berücksichtigung der Verwaltung für die Pensionärin nach der Sanierung wäre wohl fraglich! Für Wohnungen im Kanton Zug die nicht für das entsprechende Alter vorgesehen sind, braucht es „Vitamin B“ wie die beiden ersten aufgeführten Beispiele aus sicherer Quelle zeigen.
Abklärungen bei Verwaltungen und Banken zeigen eine klare Ausganglage auf. Bei der Miete steht in erster Linie die Zahlungsfähigkeit im Vordergrund. Bei pensionierten Personen sollte die Miete nicht mehr als einen Drittel der Rente betragen, ebenso wichtig ist bei seriösen Verwaltungen die Mieterstruktur bei Liegenschaften. Bei Vermietungen entscheidet die Verwaltung oftmals aus dem Bauchgefühl heraus, ob und wer Wohnraum erhält. Bei Vermögensinstituten muss ebenso und im jedem Alter die nachhaltige Belastung vom Objekt gewährleistet sein.
Bei einem Eigenheimwechsel im blühenden Alter, meist durch einen Wechsel von einem eigenen Einfamilienhaus in eine Eigentumswohnung, sollten gewisse Vorkenntnisse vorhanden sein um nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Auch bei vorhandener Liquidität sollte nicht die ganze Hypothekenschuld zurückgezahlt werden, sondern sollten bestimmte Ersparnisse auf ein Konto angelegt werden. Durch die geringeren Einkünfte in der Pension ist es schwieriger einen Kredit zu erhalten. Auch ist der Kauf von neuem Eigenheim innert zwei Jahren nach dem Verkauf der Liegenschaft zu vollziehen um nicht die Grundstückgewinnsteuer, ausser auf dem Kapitalgewinn, zahlen zu müssen und in finanzielle Nöte zu geraten.
Bei Kauf oder Miete sind vertrauenswürdige Ansprechpartner wichtig. Hilfe bieten auch Gemeinden an. Eine Motion der SVP Cham „Wohnen im Alter“ gab den Impuls zu einer Korrektur bei der Gemeinde, die Verwaltung in diesem Bereich anzupassen.
Rainer Suter, Kantonsrat SVP Cham