Wollen wir weitere Sozialstellen mit staatlicher Entlöhnung?
Am 22. September 2013 stimmt der Zuger Souverän über das neue Integrationsgesetz ab. Es soll einem geplanten Ausbau der Zuwanderungs- und Integrationsindustrie die gesetzliche Grundlage verleihen. Dies wird die Durchsetzungskraft der Behörden, die das neue Gesetz anwenden, verstärken. Betroffene werden es zu hören bekommen: gemäss Gesetz haben Sie Anrecht auf einen Integrationsbeauftragten, gemäss Gesetz haben Sie auch Anrecht auf kostenlose Deutschkurse, gemäss Gesetz haben Sie zudem Anrecht auf dies und das, wird man Neuankömmlingen in der Schweiz zu verstehen geben, und natürlich ist es Pflicht, von diesem gesetzlichen Recht Gebrauch machen.
Die Konsequenzen sind absehbar: weitere Beratungsstellen des Staates oder mit Leistungsvereinbarung mit dem Staat, weitere Sozialstellen, die mit satter staatlicher Entlöhnung aufsuchen, was es an Integrationsansprüchen einzufordern und zu vertreten gibt, weitere Kosten für den Steuerzahler. Wollen wir das? Wer das nicht will, möge am 22. September 2013 Nein zum Integrationsgesetz stimmen.
Manuel Brandenberg, Zug
Kantonsrat, Fraktionschef SVP