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Ziel verfehlt

Auf Seite 13 im Abstimmungsbüchlein vom 24.9.2017 steht zum Ziel der AHV Reform 2020 folgendes:

„Mit Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen soll die AHV bis Ende des nächsten Jahrzehnts im Gleichgewicht gehalten werden.“

Die AHV ist eine grossartige Einrichtung und das Herzstück der auf 3. Säulen basierenden Altersvorsorge in der Schweiz. Die AHV ist äusserst sozial finanziert – unabhängig der Lohnhöhe zahlen alle AHV Pflichtigen den gleichen Prozentsatz. Die monatliche Rente ist aber auf ein Maximum begrenzt. Das heisst – Gut- und Spitzenverdienende finanzieren zu einem grossen Teil die Renten aller.  Was sicher richtig ist und auch nicht in Frage gestellt werden soll.

Dies im Gegensatz zum BVG. Dort erfolgt die Berechnung der Rente auf Grund des angesparten persönlichen Alterskapitals. Ein sozialer Ausgleich gibt es hier im eigentlichen Sinne nicht.  Dass im BVG die Renten aus dem angesparten Kapital, auf Grund der aktuell tiefen Kapitalzinsen sinken, sollte verständlich sein.

Die vorliegende Reform stellt nun einen Zusammenhang zwischen AHV und BVG her und will Reduktionen im BVG teilweise mit Mehrleistungen aus der AHV ausgleichen. Genau hier liegt der grosse Pferdefuss in dieser Reform.

Die staatliche AHV soll gesichert werden – aber bitte im Rahmen der AHV. Flexiblere und längere Lebensarbeitszeiten, höhere Beiträge oder zusätzliche Finanzierungen sind Lösungsansätze die bereits in der vorliegenden Vorlage enthalten sind.

Die Probleme bei den privaten Pensionskassen soll im Rahmen des BVG angegangen werden. Z.B durch eine Reduktion des Umwandlungssatzes.

Die aktuelle Vorlage ist eine Verschachtelung von Problemen und guten Lösungsansätzen. Es ist schade, dass die Verantwortlichen im Stände- und Nationalrat sich nicht auf eine klare und verständliche Vorlage einigen konnten. Daher bitte zurück an den Arbeitsplatz und gemeinsam eine dem gesetzten Ziel entsprechende Lösung für die AHV ausformulieren.

Rolf Ineichen, Cham

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