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Zuger Spitalplanung 2023 sollte überdacht werden

In der Medienmitteilung vom 13. Mai 2019 stellte der Regierungsrat den Ablauf der Spitalplanung vor, welche unter anderem auch eine angepasste Spitalliste per 2022 beinhaltet. Es soll zuerst der Bedarf an stationären medizinischen Leistungen analysiert werden und eine Prognose für das Jahr 2030 erstellt werden.

Die Ergebnisse dieser Analyse sowie die Prognosen bis 2035 sind im Versorgungsbericht (Obsan Bericht 08/2020) nachzulesen. Im Basisszenario geht die Prognose des künftigen Versorgungsbedarfs von einer Zunahme der Fallzahlen um +30% bis 2035 aus. Ebenfalls ist in diesem Bericht ersichtlich, dass die Andreasklinik 11% der Grundversorgung übernimmt und rund 25% der Fälle in der Gynäkologie und der Geburtshilfe stemmt.

Im Nachgang zu diesem Versorgungsbericht wurden sämtliche Leistungsaufträge neu ausgeschrieben und es wurden 11 Grundsätze für die Erstellung der neuen Spitalliste durch den Regierungsrat beschlossen. Grundsatz Nr. 1: «Die Grundversorgung wird wohnortnah – in der Regel innerkantonal – sichergestellt».

Nun teilt der Gesundheitsdirektor Martin Pfister Ende Mai via Medienmitteilung mit, dass die Andreasklinik, gemäss aktuellem Entwurf der Spitalliste für die Grundversorgung, nicht mehr berücksichtig wird. Neu wäre nur noch das Zuger Kantonsspital für die Grund- und Notfallversorgung im Kanton Zug zuständig, welches aktuell 68% der Grundversorgung übernimmt.

Wie dies in Baar unter Berücksichtigung des geplanten Wachstumes realisiert werden soll, ist mir schleierhaft. Ob diese Spitalplanung dem Artikel 117a der Schweizerischen Bundesverfassung gerecht wird, sollte ebenfalls geprüft werden. Dieser Bundesbeschluss, welcher am 18. Mai 2014 mit einem Ja-Stimmenanteil von 88 Prozent angenommen wurde, verpflichtet Bund und Kantone, für eine ausreichende, allen zugängliche, medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu sorgen.

Die wichtige Rolle der Andreasklinik in Bezug auf die Geburten soll gemäss Mitteilung in einem separaten Projekt geklärt werden. Was dies genau bedeutet ist ebenfalls unklar. Eine solch fragwürdige Spitalplanung sowie dieser Entwurf der Spitalliste dürfen auf keinen Fall Realität werden.

Es steht die Wahlfreiheit sowie die aktuell hohe Qualität der medizinischen Grund- und Notfallversorgung im Kanton Zug auf dem Spiel. Auch Arbeits- und Ausbildungsplätze in Cham sind gefährdet. Ich hoffe, dass die Gesundheitsdirektion rasch und selbstkritisch die geplante Spitalliste überdenkt.

Hans Jörg Villiger
Vorstand SVP Cham

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