Zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit
Bei der Abstimmung vom 8. Februar geht es nicht um "Sein" oder "Nicht-Sein" der Schweiz. Halten wir uns klipp und klar an die Tatsachen. Hier sind drei davon:
1. Die vollständige Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den 15 alten EU Staaten gilt erst seit dem 1. Juni 2007. Alle super positiven Erfahrungen, die jetzt für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit herangezogen werden, stammen also aus einer Phase der Hochkonjunktur und wirtschaftlichen Überhitzung. Klipp und klar: Diese Erfahrungen reichen nicht aus.
2. Wenn der berechtigte EU-Ausländer während 364 Tagen in der EU gearbeitet hat, dann reicht ein einziger Arbeitstag in der Schweiz, um Anspruch auf Schweizer Arbeitslosengeld zu erhalten. Im Vergleich mit dem Ausland sind die Leistungen der Schweizer Arbeitslosenversicherung äusserst attraktiv. Das gilt nicht nur für die Arbeitslosenversicherung, das gilt auch für die anderen Sozialwerke. Eine Schweizer Familienzulage über 200 Franken, die ohne Kaufkraftbereinigung ins Ausland exportiert werden kann, entspricht im Falle Rumäniens einem Mindestlohn. Klipp und klar: Der Druck auf unsere Sozialwerke nimmt zu.
3. Gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit wehrt sich nicht nur die SVP. Widerstand gegen die Vorlage vom 8. Februar gibt es auch von links, bspw. aus Genf. Der Tenor dieser Gruppierungen: Die Vorlage öffnet dem Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor. Das wird diejenigen Schweizerinnen und Schweizer, welche einer einfachen Tätigkeit nachgehen, zweifellos stärker belasten als die Manager unter uns. Klipp und klar: Auf die meisten Arbeitnehmer steigt der Druck am Arbeitsplatz, auf einige wenige nicht. Darum geht es am 8. Februar.
Stephan Schleiss
Präsident SVP Kanton Zug
21. Januar 2008