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Zur Unternehmensbesteuerung: Naiver aussenpolitischer Aktivismus der Finanzdirektoren!

Der Bundesrat soll, nach Auffassung der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates mit der EU nicht nur das Gespräch über institutionelle Belange suchen, sondern auch über Fragen der Unternehmensbesteuerung sprechen. Dies auf ausdrücklichen Wunsch der kantonalen Finanzdirektoren. Das muss uns Zuger alarmieren! Dass die Konferenz der Finanzdirektoren, darunter auch unser Finanzdirektor, Vizepräsident dieses Gremiums einer Mehrheit von NFA-Nehmern, sich nun auch aktiv um aussenpolitische Fragen des Bundes bemüht, ohne dass irgendein Kantonsrat orientiert worden wäre, ist seltsam. Der Kanton Zug hat nun wirklich absolut kein Interesse daran, die heute geltenden Regeln für die Unternehmensbesteuerung zu ändern, denn wir leben heute gut damit und haben jahrzehntelang sehr erfolgreich damit gelebt. Mein Verdacht ist allerdings, dass nicht die Damen und Herren Finanzchefs die treibende Kraft in dieser Sache sind, sondern die ehemalige Bündner Präsidentin Eveline Widmer- Schlumpf persönlich, welche es offenbar aus Berechnung, persönlichem Ehrgeiz, wie schon unter Beweis gestellt, drauf und dran ist,  den Finanzplatz Schweiz und damit den Stand Zug einmal mehr nachhaltigst zu schwächen. Beim NFA hat es die damalige unerfahrene Zuger Finanzchefin einfach nicht gecheckt, statt CHF 121 Mio. wie versprochen, zahlen wir bald CHF 300 Mio. – jetzt meint man es erneut „im Griff zu haben“ und will die steuerrechtlichen Realitäten der EU nicht sehen. 85% der Zuger haben es damals beim NFA schon sehen kommen.

Wer diese EU-Gegebenheiten auch nur einigermassen kennt, weiss: Es kann niemals eine Einigung mit der EU in diesen Fragen geben – ausser wir stellen alles bisher Geltende auf den Kopf. Und das ist so ungefähr das, was die EU will. Seit Jahren versucht sie nämlich systematisch und rücksichtslos Druck auf das schweizerische Steuersystem auszuüben. Sie hat bereits 2010 die Schweiz eingeladen, den EU-Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung einseitig zu übernehmen. Die EU geht davon aus, dass sich einzelne Staaten an einem Mindestssteuersatz orientieren müssen. Nur so könne der „schädliche Steuerwettbewerb“ vermieden und die „Steueroasen“, das wäre dann Zug, „beseitigt“ werden. Die Schweiz und ihr freiheitliches Rechtssystem funktionieren genau umgekehrt. Zum Schutz gegen zu weit gehende staatliche Eingriffe in die Privatsphäre und das Privateigentum werden in unserer Verfassung Höchststeuersätze festgehalten. Die EU definiert unsere kantonalen Besteuerungsregeln für Holding-, Verwaltungs- und gemischte Gesellschaften als „staatliche Beihilfen“. Zu meinen, dass bei so grundlegenden Auffassungen eine einvernehmlich Lösung, ein Kompromiss, gefunden werden kann ist wirklich völlig naiv. Der Stärkere wird sich am Schluss durchsetzen… wie zum Beispiel beim Bankkundengeheimnis.

Der Wirtschaftsstandort Zug, wie auch der Finanz- und Werkplatz Schweiz haben dann eine erfolgreiche Zukunft, wenn wir den hier ansässigen Unternehmen, aber auch den Bürgern, Rechtssicherheit, politische Stabilität und die Gewährleistung der Grundrechte zusichern können. Die Schweiz und der Stand Zug sind dann erfolgreich, wenn sie ihre Freiheit als souveräne Staaten nützen und nicht indem sie, wie es nun die Finanzdirektoren möchten, in vorauseilendem Gehorsam die Regeln der EU übernehmen. Leider muss ich davon ausgehen, dass nun der Bund diesem Handeln Vorschub leistet – das ist äusserst beunruhigend und schadet dem Standort Zug, seinen Bewohnern und den erfolgreichen hiesigen Unternehmen und Gesellschaften.

Darum sind wir Zuger gut beraten in der nationalen Aussenpolitik auch aktiv mitreden und aktiv mitentscheiden zu können. Es ist deshalb alarmierend, wenn sich zwei  aktive Zuger Regierungsmitglieder, persönlich gegen die Staatsvertragsinitiative und damit gegen unsere bewährte direkte Demokratie stellen. Künftige erpresserische (andere Methoden kennt die EU erfahrungsgemäss leider nicht) Staatsverträge müssen obligatorisch vor das Volk. Die Mitsprache unseres Kantons in solch existentiell wichtigen Bereichen  der Bundes- und Steuerpolitik dürfen nicht länger von der „Gunst“ von Bundesrat und Bundesversammlung abhängig sein. Und schon gar nicht von einem fakultativen Referendum – sondern darf nur von der Mehrheit von Souverän und Ständen abhängen. Darum JA zur dringlichen Stärkung unserer demokratischen Volksrechte – JA zur Initiative „Staatsverträge vor Volk“ – wer NEIN stimmt schadet leider gerade unserem Standort Zug.

Philip C. Brunner, Kantonsrat
11. Juni 2012

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