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Zur Volksabstimmung vom 26. September 2021 über die Einführung der «Ehe für alle» inklusive Samenspende für lesbische Paare

Die «Ehe für alle» inklusive der ausdrücklich erlaubten Samenspende für lesbische Paare führt zu einer gesetzlich vorgesehenen Vaterlosigkeit und Identitätsproblemen für die betroffenen Kinder. Ehe und Familie sind eng miteinander verknüpft, da Kinder auf natürliche Weise nur aus einer Verbindung von Mann und Frau entstehen. Drei verschiedene Komitees mit Vertretern der CVP/Die Mitte, EDU, EVP und SVP haben vor allem deshalb das Referendum ergriffen.

Bundesgericht und Bundesrat haben das «Recht auf Ehe» stets als eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Frau und Mann interpretiert (Art. 14 BV Bundesverfassung). Nur die Verbindung von Mann und Frau beinhaltet aus sich heraus die Fähigkeit zur Weitergabe des Lebens, weshalb sie als zentraler Eckpfeiler von Gesellschaft und Staat zu schützen ist. Die «Ehe für alle» mit einer blossen Gesetzesänderung (und somit ohne Ständemehr) einzuführen, ist deshalb klar verfassungswidrig.

Das «Privileg» der Ehe zwischen Mann und Frau gründet u.a. auf biologischen Fakten. Das Gleichheitsgebot besagt, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Die Ehe neu zu definieren, wäre zudem unverhältnismässig: Im Jahr 2020 wurde in der Schweiz nämlich 35’160-mal geheiratet aber nur 651-mal eine eingetragene Partnerschaft eingegangen.

Das vorliegende Gesetz erlaubt darüber hinaus – entgegen den ursprünglichen Absichten des Bundesrats – die Samenspende für lesbische Paare. Damit verstösst die «Ehe für alle» gegen Art. 119 BV. Dieser erlaubt nämlich die medizinisch unterstützte Fortpflanzung auch heterosexuellen Paaren nur bei Unfruchtbarkeit oder der Gefahr einer schweren Krankheit. Lesbische Paare als unfruchtbar einzustufen, widerspricht dabei allen gültigen Definitionen.

Die Samenspende wird vom medizinischen Ausnahmefall zum gesetzlichen Regelfall – ohne Rücksicht auf die Konsequenzen für die Kinder. Das Recht, seine beiden biologischen Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden, bleibt den Kindern bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich verwehrt. Dabei ist die Verwurzelung in der Ursprungsfamilie für die kindliche Identitätsbildung zentral. Die Samenspende soll darum die Ausnahme bleiben. Kinder brauchen Vorbilder von beiden Geschlechtern – die Samenspende für lesbische Paare verwehrt ihnen jedoch per Gesetz den Vater.

«Wehret den Anfängen»: Indem «Unfruchtbarkeit» in der Gesetzesvorlage verfassungswidrig in «unerfüllten Kinderwunsch» umgedeutet wird, könnten sich künftig auch weitere Gruppen (Alleinstehende, schwule Paare) auf ihren unerfüllten Kinderwunsch berufen. Bald dürften Forderungen nach der Eizellenspende und der ethisch inakzeptablen Leihmutterschaft folgen. Darum am 26. September 2021 ein konservatives «NEIN zur Ehe für alle!»

Philip C. Brunner, Fraktionspräsident SVP Kanton Zug

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