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Zur ZVB-Buslinie 7: Wer wirklich zuständig ist
Insbesondere in Cham, aber auch in Zug West erhitzen sich momentan die Gemüter, wenn die neue Busverbindung nach Zug thematisiert wird. Während Busbenützer für die Fahrt von Cham nach Zug früher nur zwei Zonen bezahlen mussten, müssen sie nun für die Fahrt mit der Linie 7 drei Zonen berappen. Noch mehr als diese Erhöhung des Fahrpreises gibt die Endstation der Linie 7 an der Dammstrasse in Zug zu Diskussionen Anlass. Die Busbenützer müssen also mehr bezahlen und erhalten weniger.
Wer trägt dafür die Verantwortung? Ständig wird die Schuld Heinz Tännler, kantonaler Baudirektor, in die Schuhe geschoben. Dieser Vorwurf ist total falsch. Er bedarf der Korrektur. Unser umtriebiger Baudirektor ist zwar für vieles zuständig und verantwortlich. Ja fast für alles, was mit Verkehr zu tun hat. Doch eines ist klar: Die Belange des öffentlichen Verkehrs liegen nicht in seinen Händen, sondern in der Zuständigkeit des Amts für öffentlichen Verkehr, das der Volkswirtschaftsdirektion unterstellt ist. Das müssen die Zuger wissen.
Fazit: Der da und dort erhobene Vorwurf an die Adresse des Baudirektors schiesst deshalb ins Leere. Dort, wo er zuständig ist, sucht und findet er die besten Lösungen. Nicht aber bei der Buslinie 7, wofür er nicht verantwortlich zeichnet.
Philip C. Brunner, Kantonsrat
Mitglied der Kommission für öffentlichen Verkehr (KöV)
Mitglied der Kommission für öffentlichen Verkehr (KöV)