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Medienmitteilung

Die SVP fordert die Einführung von Sozialinspektoren

Die SVP will, dass im Kanton Zug Sozialinspektoren eingeführt werden. Die SVP-Kantonsratsfraktion reicht eine Motion ein, die verlangt, dass die Gemeinden verpflichtet werden, bei Verdacht auf missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen ohne Information des Verdächtigen Nachforschungen und Überwachungen vorzunehmen. Diese Nachforschungen und Überwachungen sollen durch vom Sozialdienst organisatorisch und personell getrennte Mitarbeiter (Sozialinspektoren) der Gemeinde erfolgen.

In jüngster Vergangenheit haben krasse Fälle von Sozialhilfebetrug und –missbrauch für Aufsehen gesorgt. Nicht minder bedenklich sind zum Teil die Reaktionen der zuständigen politischen Behörden. Immer wieder ist in den Medien zu vernehmen, dass der Missbrauch der Sozialsysteme von den Behörden bislang massiv unterschätzt oder gar systematisch kleingeredet wurde.

Je grosszügiger die soziale Sicherung ausgebaut wird, desto anfälliger wird das System auch für Missbrauch. Wenn der Staat Missbräuche in seinen sozialen Einrichtungen zulässt oder gar beschönigt, wird nicht nur die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger strapaziert sondern auch deren Vertrauen in die staatlichen Institutionen untergraben. Unseren sozialen Einrichtungen zuliebe dürfen wir dies nicht zulassen. Darüber hinaus schuldet die Verwaltung dem Steuerzahler ganz generell einen sorgfältigen Umgang mit den Mitteln.

Auf Druck der SVP sind bereits in einigen Kantonen Untersuchungen von sogenannten Sozialinspektoren im Gange. Die oben beschriebenen Missstände wurden vor allem durch ihren Einsatz zutage gefördert. Nun sollen auch im Kanton Zug Sozialinspektoren für Transparenz in der Missbrauchsfrage sorgen und so neues Vertrauen in unsere Sozialwerke schaffen. An die paradiesisch tiefe Betrugs- und Missbrauchsquote von 0.5 Prozent, welche die Direktorin des Innern, Regierungsrätin Manuela Weichelt, für die Sozialhilfe im Kanton Zug noch im letzten November schätzte, wagt die SVP nicht so recht zu glauben. Wir sind der Auffassung, dass es sich lohnt, systematischer und umfassender zu kontrollieren.

Die Überwachung von Missbräuchen muss den Gemeinden vorgeschrieben werden, weil sie – insbesondere der eigene Sozialdienst – oft kein Interesse an der Aufdeckung von Missbräuchen haben. Aus diesem Grund müssen die für die Überwachung von Missbräuchen zuständigen Mitarbeiter der Gemeinde auch organisatorisch und personell vom Sozialdienst getrennt sein. Es ist zudem anzustreben, dass diese Experten ausserhalb des Kreises der sogenannten "sozio-kulturellen Experten" rekrutiert werden. Bei einer Person mit kaufmännischem Hintergrund ist das Risiko von Betriebsblindheit viel geringer.

Wir haben in den Gemeinden und im Kanton sehr wertvolle Einrichtungen im sozialen Bereich. Diesen müssen wir Sorge tragen. Sie sind für die Benachteiligten in unserer Gesellschaft lebenswichtig. Wer Anspruch auf staatliche Hilfe hat, soll diese wie bisher grosszügig erhalten. Wer aber ungerechtfertigt oder gar missbräuchlich Leistungen bezieht, soll durch die Sozialinspektoren aufgespürt werden können. Wer des Betrugs oder des Missbrauchs überführt wird, muss zur Rückzahlung verpflichtet und bestraft werden. Nur so schaffen wir neues Vertrauen in unsere sozialen Einrichtungen, welche unsere Gesellschaft in guter Absicht und mit grossem Erfolg betreibt. Die SVP schafft damit Vertrauen in den Staat. Dies ist die beste Voraussetzung für ein sicheres und soziales Zusammenleben.

Marcel Scherer,
Präsident SVP Kanton Zug
30. Januar 2008

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