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Medienmitteilung

Medienmitteilung vom 03. Oktober 2018 – 3 x Ja: Die Zuger SVP unterstützt die Selbstbestimmungsinitiative einstimmig

An der Mitgliederversammlung der SVP des Kantons Zug vom 3. Oktober 2018 im Restaurant Schnitz und Gwunder in Steinhausen wurden die Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 25. November 2018 gefasst.

Einstimmig stimmten die Mitglieder JA zur Selbstbestimmungsinitiative (29 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen). Bei der Selbstbestimmungsinitiative geht es um die Frage: Wer bestimmt künftig in der Schweiz? Internationale Organisationen und Gerichte? Oder das Schweizer Stimmvolk? In der Schweiz bestimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei allen wichtigen politischen Entscheiden. Diese weltweit einzigartige Selbstbestimmung in Form der direkten Demokratie ist ein zentraler Pfeiler des Erfolgsmodells Schweiz. Doch diese bewährte Ordnung ist ausser Kraft, seitdem das Bundesgericht 2012 entschieden hat, internationales Recht über die Schweizer Bundesverfassung zu stellen.

Die Folge: Volksentscheide werden von Bundesrat und Parlament mit Verweis auf das Personenfrei-zügigkeitsabkommen mit der EU, die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) oder die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) einfach nicht mehr umgesetzt. So werden zum Beispiel verurteilte ausländische Straftäter trotz JA zur Ausschaffungsinitiative nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt. Gleichzeitig weiten internationale Gremien und Behörden den Geltungsbereich internationaler Verträge laufend aus, ohne dass das Schweizer Volk etwas dazu zu sagen hätte. Und spätestens mit dem vom Bundesrat angestrebten Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens mit der EU ist die direkte Demokratie und damit die rechtliche Eigenständigkeit der Schweiz Geschichte.

Die Selbstbestimmungsinitiative will, dass die Bundesverfassung in der Schweiz wieder oberste Rechtsquelle ist. Einzige Ausnahme ist das zwingende Völkerrecht wie beispielsweise das Folterverbot. Die Menschenrechte bleiben dabei in jedem Fall gewahrt – denn sie sind in unserer Verfassung festgeschrieben. Die Selbstbestimmungsinitiative schafft Klarheit und Rechtssicherheit: Volksentscheide könnten nicht mehr mit dem Verweis auf internationale Verträge ausgehebelt werden, sondern müssten wieder respektiert und umgesetzt werden. Es geht bei der Abstimmung über die Selbstbestimmungsinitiative nicht um links oder rechts, sondern um die Grundsatzfrage, ob wir eine direkte Demokratie bleiben und die rechtliche Unabhängigkeit und den Wohlstand unseres Landes wahren wollen. Deshalb: Ja zur direkten Demokratie, ja zur Selbstbestimmung. Weitere Informationen: https://www.selbstbestimmungsinitiative.ch

Ebenfalls mit 29 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen sagten die Mitglieder JA zur Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, ATSG (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten). Es gilt dem asozialen Versicherungsbetrug einen Riegel zu schieben. Zur Aufdeckung von Missbräuchen sind Versicherungsdetektive ein dringend notwendiges Instrument. Wer Leistungen der Allgemeinheit bezieht, der soll sich auch fairen und angemessenen Kontrollen unterziehen müssen. Ehrliche Bezüger von Versicherungsleistungen brauchen sich auch weiterhin keine Sorge zu machen. Ihre Leistungen bleiben unangetastet und die Hürden für eine Überwachung sind hoch.

Bei der Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» war die Mitgliederversammlung der SVP des Kantons Zug gespalten. Nach eingehender Diskussion nahm die SVP des Kantons Zug schliesslich die Volksinitiative mit 16 Ja-Stimmen zu 7 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Einerseits anerkennt die SVP des Kantons Zug, dass für die Landwirtinnen und Landwirte Tiere mit Hörnern gefährlicher als Tiere ohne Hörner sind. Andererseits befand jedoch eine Mehrheit, dass die Enthornung ein massiver Eingriff ist, auf den möglichst verzichtet werden sollte.

Präsident SVP des Kantons Zug
Nationalrat Thomas Aeschi

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