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Medienmitteilung

Medienmitteilung vom 20.02.2026 – Bezahlkarten für Asylsuchende werden eingeführt

Grosser Erfolg für die Zuger SVP: Der Kanton Zug führt Bezahlkarte für Asylsuchende ein – dem Missbrauch wird ein Riegel geschoben.

Der Regierungsrat setzt um, was die SVP bereits 2024 mit einem Vorstoss gefordert hat: Ab April 2026 führt der Kanton Zug als einer der ersten Kantone der Schweiz die Bezahlkarte im Asylbereich ein. Damit wird eine langjährige Forderung der SVP endlich Realität. Staatliche Unterstützungsleistungen werden künftig zweckgebunden eingesetzt; Geldüberweisungen an Schlepperbanden oder ins Ausland gehören der Vergangenheit an.

 Die SVP Kanton Zug nimmt den Beschluss des Regierungsrats vom 17. Februar 2026 mit grosser Genugtuung zur Kenntnis. Die Einführung der Bezahlkarte geht direkt auf ein Postulat der SVP aus dem Jahr 2024 zurück, welches vom Kantonsrat 2025 mit deutlicher Mehrheit erheblich erklärt wurde.

Schluss mit Zweckentfremdung und Fehlanreizen
Bisher wurden Sozialhilfegelder im Asylbereich oft bar ausgezahlt, was Tür und Tor für Missbrauch öffnete. Es ist ein offenes Geheimnis, dass staatliche Leistungen teilweise in die Herkunftsländer überwiesen wurden, wo sie wiederum indirekt kriminelle Schlepper-Netzwerke finanzierten.

Mit der neuen Bezahlkarte wird sichergestellt, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie hingehört: beim täglichen Bedarf für Lebensmittel und Hygieneartikel in lokalen Schweizer Geschäften. Überweisungen ins Ausland sind mit der Karte technisch unmöglich.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Keine Geldtransfers ins Ausland: Der Missbrauch von Schweizer Steuergeldern zur Finanzierung von kriminellen Strukturen in den Herkunftsländern wird unterbunden.
  • Attraktivität senken: Die Abschaffung von Bargeldleistungen reduziert die massiven Fehlanreize für Wirtschaftsflüchtlinge. Die Schweiz wird als Zielland für Personen ohne echten Schutzgrund weniger attraktiv.
  • Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler: Sozialhilfe ist ein Notbehelf zur Existenzsicherung vor Ort und kein Taschengeld zur freien Verfügung weltweit.

Zug als Vorreiter – SVP bleibt am Ball
Dass der Kanton Zug nun als Schweizer Pionier vorangeht, ist der konsequenten Arbeit der SVP zu verdanken. Während andere Kantone noch diskutieren, schafft Zug Fakten. Dies ist ein klares Zeichen für eine verantwortungsbewusste und restriktive Asylpolitik. Die SVP wird die gestaffelte Einführungsphase ab April 2026 genau beobachten. Für uns ist klar: Das Ziel muss der flächendeckende Einsatz der Karte für alle Personen im Asylprozess sein. Ein Bargeldbezug von 150 Franken pro Monat ist als absolute Obergrenze zu betrachten, um die Zweckbindung nicht zu verwässern.

Die SVP Kanton Zug wird sich auch weiterhin mit Vehemenz gegen den Missbrauch im Asylwesen und für den Schutz unserer Sozialwerke einsetzen.

Michael Riboni, Kantonsrat & Mitglied Parteileitung
Gregor Bruhin, Kantonsrat & Leiter Medien & Kampagnen

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