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Medienmitteilung

Medienmitteilung vom 26.10.2023 – Steuergesetzrevision stärkt Mittelstand

Die SVP des Kantons Zug unterstützt die achte Teilrevision des Steuergesetzes einstimmig. Dieses ausgewogene Paket kommt allen Zugerinnen und Zugern zugute und stärkt insbesondere den Mittelstand.

An Ihrer Parteiversammlung vom 26. Oktober 2023 fasste die SVP einstimmig die Ja-Parole zur Steuergesetzänderung, welche am 26. November 2023 zur Abstimmung kommt. Der Kanton Zug erwirtschaftet seit Jahren solide Überschüsse und es ist zu erwarten, dass dies in den nächsten Jahren so bleibt. Für SVP-Präsident Thomas Werner ist deshalb klar: «Der Kanton darf nicht Steuern auf Vorrat erheben. Dieses Geld gehört den Steuerzahlern.»

Die SVP versteht sich als Partei des Mittelstands und lobt das ausgewogene Paket, das zusätzlich mit verschiedenen sozialen Massnahmen dafür sorgt, dass der Mittelstand und die Familien entlastet werden. Dazu zählen die Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuung, die Erhöhung des persönlichen Abzugs, die Reduktion der Vermögenssteuersätze wie die Erhöhung der Vermögensfreibeträge und schliesslich auch die Senkung der Einkommenssteuer, insbesondere für den Mittelstand. Durch die Erhöhung des Freibetrags bei der Kapitalsteuer werden insbesondere kleinere und mittelgrosse Vereine ebenfalls finanziell entlastet.

Finanzdirektor Heinz Tännler führte an der Versammlung ein weiteres Argument aus: «Die Einwohnergemeinden werden für ihre Mindereinnahmen entschädigt, indem sie aus der Mitfinanzierung des NFA entlassen werden. Sie sind allesamt für die Vorlage.» Jene Gemeinden, deren Mindereinnahmen den NFA-Beitrag übersteigen, erhalten zudem einen Solidaritätsbeitrag.

Für Rückfragen:
Thomas Werner, Präsident SVP Kanton Zug, Tel. 079 617 38 57
Philip C. Brunner, Fraktionspräsident SVP Kanton Zug, Tel. 79 398 43 96

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