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Medienmitteilung

Medienmitteilung vom 26. Juni 2021 – Freiheitsfeuer der SVP Kanton Zug beim Morgarten-Denkmal

Um das Ende des Institutionellen Abkommens mit der EU und damit den Fortbestand einer freien und unabhängigen Schweiz zu feiern, hat die SVP Kanton Zug heute Abend ein Höhenfeuer beim Morgarten-Denkmal leuch-ten lassen. In Morgarten mahnen Nationalrat Thomas Aeschi, Regierungs-rat Heinz Tännler und Kantonsrat Thomas Werner zur Wachsamkeit. Die jüngsten Erfolge im Europadossier und an der Urne dürften die Partei nicht träge machen. Der Kampf für Freiheit und Unabhängigkeit müsse immer wieder von Neuem geführt werden.

Die im ganzen Land entfachten Höhenfeuer sind Zeichen der Dankbarkeit. Die SVP feiert damit das Ende des Institutionellen Abkommens mit der EU.

In seiner Ansprache rief Nationalrat Thomas Aeschi in Erinnerung, wie wichtig die Politik der SVP für die Verteidigung unserer Heimat, der Freiheit der Schweizerinnen und Schweizer, ist. Gleichzeitig mahnte er davor, dass weiterhin bedeutende Kreise in der Schweizer Politik und in der Bundesverwaltung die Schweiz enger an die EU anbinden möchten. Anschliessend pries Regierungsrat Heinz Tännler die Standortvorteile des Kantons Zug: «Unser Kanton ist bestens für die Zukunft gerüstet.» Schliesslich entzündete der Organisator des Anlasses, Kantonsrat Thomas Werner, das Freiheitsfeuer beim Morgarten-Denkmal.

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Hütet euch am Morgarten, am Tage vor St. Othmar

Ansprache von Thomas Aeschi, Nationalrat und SVP-Fraktionspräsident, Baar (ZG)

Es ist mir eine grosse Ehre, Sie am heutigen Mahnfeuer der SVP Kanton Zug begrüssen zu dürfen.

I. Der Bundesrat informiert: «Das Institutionelle Abkommen Schweiz-EU wird nicht abgeschlossen»

Am 26. Mai 2021 informierte der Bundesrat, dass er das Resultat der Verhandlungen über das Institutionelle Abkommen (InstA) einer Gesamtevaluation unterzogen hätte und dabei zum Schluss gekommen sei, dass zwischen der Schweiz und der EU in zentralen Bereichen dieses Abkommens weiterhin substantielle Differenzen bestehen. Er hätte sich entschieden, das Institutionelle Abkommen (InstA) nicht zu unterzeichnen.

II. Weshalb ein Rahmenabkommen?

Wir müssen einen Blick zurückwerfen, um zu verstehen, wieso es überhaupt zu Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen kam.

Als die EU nach dem Ende des Kalten Krieges ihre Integrationsbemühungen forcierte, verfolgten viele Diplomaten in Bern das Ziel eines EU-Beitritts. So kam es, dass der Bundesrat am 2. Mai 1992 das EWR-Abkommen unterzeichnete und keine drei Wochen später, am 18. Mai 1992, ein Gesuch um Aufnahme von Verhandlungen über einen Schweizer EU-Beitritt in Brüssel deponierte.

Am 6. Dezember 1992 erreichten Christoph Blocher und die SVP nach einem erbitterten Abstimmungskampf einen riesigen Sieg: Bei einer Stimmbeteiligung von 78.7% sagten 18 Kantone und die Mehrheit des Schweizer Volkes Nein zum Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Mit diesem Abkommen wäre die Schweiz verpflichtet worden, automatisch EU-Recht zu übernehmen.

Als die Schweiz und die EU im Herbst 1993 Verhandlungen über ein erstes bilaterales Paket aufnahmen, forderte die EU, dass der freie Personenverkehr darin aufgenommen würde, obwohl die Schweiz offiziell nur an einer Beteiligung am EU-Binnen(wirtschafts)markt interessiert war. Im Dezember 1998 gab die Schweiz, vertreten durch den Appenzell Ausserrhoder Jakob Kellenberger, in der letzten Verhandlungsrunde nach und akzeptierte die Personenfreizügigkeit mit der EU.

Nachdem das Volk am 21. Mai 2000 Ja zu den Bilateralen I sagte, wurde Anfang 2002 die Idee eines sog. «Assoziationsabkommens» in den Medien lanciert. Das Ziel war, dass sich die Schweiz zu einer «kontinuierlichen Annäherung verpflichten» würde. Dieses Ziel stellte für den damaligen Staatssekretär Jakob Kellenberger eine unwillkommene Ablenkung dar: Sein Ziel – wie auch jenes der SP und der Grünen – war, den Schweizer EU-Beitritt vorzubereiten.

Im Jahr 2008 realisierte schliesslich die EU, dass ein EU-Beitritt der Schweiz immer unrealistischer wurde. Es war die EU, die 2008 die Idee eines Rahmenabkommens für sich entdeckte um die Schweiz enger an sich anzubinden. Die Forderung des damaligen EU-Kommissionspräsidenten Barroso lautete: «Ohne Rahmenabkommen keine neuen Abkommen».

Der damalige Bundesrat gab dem Druck nach und bestellte 2011 bei Professor Thürer ein Geheimgutachten das aufzeigte, wie die Schweiz ohne Volksabstimmung schleichend in die EU geführt werden könne, indem nämlich den Urteilen des EU-Gerichtshofs (EuGH) «völkerrechtlicher Charakter» zugestanden würde, und da Völkerrecht grundsätzlich Vorrang vor innerstaatlichem Recht hätte, die EU-Rechtsprechung damit über Parlament und Volk gestellt würde.

Während die Schweiz ursprünglich der EU keine einseitige Überwachungs- und Rechtsauslegungskompetenz zugestehen wollte, machten die Schweizer Verhandlungsführer ein weiteres Mal schwerwiegende Konzessionen und sie akzeptierten die automatische EU-Rechtsübernahme für zukünftige wie auch bisherige Verträge, die Überwachung durch die EU-Kommission und die Rechtsauslegung/Streitbeilegung durch den EuGH, dem Gericht der Gegenpartei. Yves Rossier sagte wörtlich: «Ja, es sind fremde Richter, es geht aber auch um fremdes Recht.» Den Einfluss des EuGH versuchte EU-Kommissionspräsident Juncker 2017 durch ein vorgelagertes «Schein-Schiedsgericht» zu kaschieren, welches für die EU-Assoziierungsabkommen mit den postsowjetischen Staaten Ukraine, Moldawien und Georgien entworfen wurde, um diese enger an die EU anzubinden.

Im Dezember 2018 sandte der Bundesrat den Text zum institutionellen Abkommen in die Konsultation. Im Juni 2019 gab der Bundesrat bekannt, dass er zwar die automatische Rechtsübernahme und die Unterstellung unter den EU-Gerichtshof unterstütze, aber «Klärungen» in drei Punkten verlange: Bei den flankierenden Massnahmen, bei den staatlichen Beihilfen und bei der Unionsbürgerrichtlinie. Nach der Abstimmung über die Begrenzungsinitiative übernahm im Oktober 2020 Livia Leu die Verhandlungsführung mit der EU. Am 26. Mai 2021 – nach 5-6 offensichtlich erfolglosen Verhandlungsrunden, gab der Bundesrat bekannt: «Das Institutionelle Abkommen Schweiz-EU wird nicht abgeschlossen.»

III. Aufgaben für die Schweizerische Volkspartei

Was bedeutet diese Entwicklung für die SVP?

Erstens: Die Politik der SVP ist unabdingbar für die Freiheit und Sicherheit der Schweiz!

Vor allem wegen des konstanten Drucks der SVP hat es der Bundesrat nicht gewagt, das Institutionelle Abkommen schon früher zu unterzeichnen. Denken Sie an die «Ausschaffungsinitiative», der das Volk am 28. November 2010 zugestimmt hat. Danach folgte am 17. Juni 2012 die Abstimmung über die Volksinitiative «Staatsverträge vors Volk!». Am 9. Februar 2014 wurde die «Masseneinwanderungsinitiative» angenommen. Am 28. Februar 2016 kam die «Durchsetzungsinitiative», am 25. November 2018 die «Selbstbestimmungsinitiative» und am 27. September 2020 schliesslich die «Begrenzungsinitiative» an die Urne.

Die jüngsten Abstimmungen haben gezeigt, wie wichtig die Politik der SVP ist: Das Volk sagt am 7. März 2021 Ja zum «Verhüllungsverbot». Und vor zwei Wochen lehnen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das CO2-Gesetz – und damit höhere Steuern und Abgaben insbesondere für das Gewerbe und den Mittelstand – ab, obwohl die SVP als einzige Partei die Nein-Parole beschlossen hat. Besonders wichtig: Bei den Jungen, den 18- bis 34-Jährigen, war die Zustimmung zu unserer Position am grössten!

Zweitens: Wir entzünden heute kein Freudenfeuer, sondern ein Mahnfeuer.

Hier in Morgarten wurde 1315 die Schlacht der Eidgenossen gegen die Habsburger gewonnen, weil die Schwyzer vom Ritter Heinrich von Hünenberg mit einer Botschaft an einem Pfeil gewarnt wurden: «Hütet euch am Morgarten, am Tage vor St. Othmar».

Wie die Sommersession gezeigt hat, fordern SP und Grünliberale nun offen den EU-Beitritt der Schweiz. Bundesrat Cassis schliesst eine «Neuauflage des Rahmenabkommens» nicht aus. Und die Diplomaten im Aussendepartement werden mit Sicherheit nach neuen Wegen suchen, um die Schweiz durch die automatische Übernahme von EU-Recht enger an die EU anzubinden.

Der Auftrag für die SVP ist klar: Seid auf der Hut!

Das führt mich zu meinem dritten und letzten Punkt: «Wir wollen frei sein, wie die Väter waren, eher den Tod, als in der Knechtschaft leben. Wir wollen trauen auf den höchsten Gott und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen.»

Schon im Bundesbrief von 1291 erklärten die Eidgenossen: «Wir wollen keine fremden Richter haben!»

Diese Aufgabe wird auch in den nächsten Jahren unsere wichtigste bleiben: Die Verteidigung unserer Heimat, der Freiheit der Schweizerinnen und Schweizer!

Danke, dass Sie weiter mit uns für die Freiheit und Sicherheit der Schweiz kämpfen!

 

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