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Medienmitteilung

Medienmitteilung vom 28. Mai 2021 – Zuger SVP sagt 5x NEIN

Die SVP Kanton Zug sagt 5x NEIN zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 13. Juni 2021

Einstimmig NEIN sagt die Zuger SVP zum CO2-Gesetz, das vor allem das Kleingewerbe sowie mittlere und untere Einkommen trifft. Bereits heute bezahlen wir 89 Rappen Steuern (+4 Rappen Nationalstrassenfonds-Abgabe) pro Liter Benzin an den Staat. Mit dem CO2-Gesetz würde der Benzinpreis um weitere 12 Rappen erhöht. Die CO2-Abgabe auf Heizöl und Gas würde um 30 Rappen pro Liter verdoppelt, womit 100 Liter Heizöl neu ca. 110 statt heute 80 Franken kosten würden. Schliesslich würde auch das Fliegen um 60 bis 240 Franken pro Person für einen Hin- & Rückflug verteuert. Eine vierköpfige Familie wird damit um bis zu 1’000 Franken pro Jahr zusätzlich belastet!

Weiter beschloss die SVP Kanton Zug einstimmig die NEIN-Parole zu den beiden Agrar-Initiativen (NEIN zur Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung» und NEIN zur Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»). Diese beiden schädlichen Vorlagen hätten zur Folge, dass Schweizer Lebensmittel massiv teurer würden, und dass Schweizer Konsumenten auf importierte Lebensmittel oder auf direkt in Deutschland, Frankreich oder Italien gekaufte Lebensmittel ausweichen würden (massive Zunahme des Einkaufstourismus). Zudem gefährden die beiden Agrar-Initiativen mehr als die Hälfte aller Arbeitsplätze in der Landwirtschaft.

Zum Covid-19-Gesetz beschloss die SVP Kanton Zug ebenfalls die NEIN-Parole. Bei einer Ablehnung der Vorlage tritt diese per 25. September 2021 ausser Kraft. Da gemäss Bundesrat Berset bis Ende Juni 2021 alle Personen, die sich impfen lassen wollen, geimpft sein werden, gilt es die bundesrätlichen Dauer-Vollmachten auf den nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.

Auch zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) hat die Zuger SVP die Nein-Parole beschlossen. Das Gesetzt erlaubt es der Polizei, gewisse Massnahmen ohne gerichtliche Zustimmung auf blossen Verdacht hin anzuordnen. Diese Verletzung der Gewaltentrennung lehnt die SVP ab.

Aufgrund der bundesrätlichen Anordnungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie wurden die Parolen für die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 13. Juni 2021 am 27. Mai 2021 durch die erweiterte Parteileitung der SVP Kanton Zug gefasst.

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