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Medienmitteilung

Medienmitteilung vom 4. Januar 2012

Die SVP Kanton Zug begrüsst den Vorschlag des Regierungsrates für die Revision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes. Die Revision des Gesetzes wurde notwendig, weil das Bundesgericht das bestehende Proporz-Wahlverfahren für den Kantonsrat als unvereinbar mit dem bundesrechtlichen Anspruch auf unverfälschte Willenskundgabe bezeichnet hatte. Das Bundesgericht musste aufgrund einer Beschwerde aus linken und sozialistischen Kreisen über das bewährte Wahlsystem des Kantons Zug urteilen.

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