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Vernehmlassung

Vernehmlassung Teilrevision des Gesetzes betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts

Der Regierungsrat schlägt vor, dass im Kanton Zug eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll, dass nur Personen eingebürgert werden können, welche in den letzten fünf Jahren vor der Gesuchseinreichung oder während des Einbürgerungsverfahrens keine Sozialhilfe bezogen bzw. diese zurückerstattet haben.

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