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Vernehmlassung

Vernehmlassung – Totalrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen: Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf

Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf des totalrevidierten Gesetzes über soziale Einrichtungen in die Vernehmlassung zu schicken. Das aktualisierte Gesetz orientiert sich stärker am individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf. Die Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung werden gestärkt.

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