Vernehmlassung
Vernehmlassungsantwort der SVP Kanton Zug zur Änderung des Schulgesetzes und des Gesetzes über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen
Mit dieser Vorlage soll zum einen die Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Jugendlichen nach der obligatorischen Schulzeit bis zum 20. Altersjahr logopädische Therapie erhalten, deren Kosten der Kanton Zug übernehmen soll. Zum anderen soll es keiner Bewilligung mehr bedürfen, wenn die Schulgemeinden Klassen ohne Aufteilung in den Schularten Werk-, Real- und Sekundarschule bilden wollen.