Die Regierung wird beauftragt, die Gebühren des Strassenverkehrsamtes zu überprüfen und zu senken
Begründung:
Im Gesetz über die Steuern im Strassenverkehr und der Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr sind die Gebühren geregelt. Im August 2018 rüffelte der nationale Preisüber-wacher den Kanton Schwyz wegen massiv zu hohen Gebühren beim Strassenverkehrsamt. Im selben Artikel wurde auch erwähnt, dass nebst dem Kanton Schwyz auch im Kanton Zug das Strassenverkehrsamt übermässig hohe Gebühren kassiert.
Zum Beispiel kostet eine einfache Namensänderung beim Strassenverkehrsamt Fr. 100.00.
Will jemand ein Kontrollschild von seiner eigenen Firma auf sich privat umschreiben lassen, kos-tet dies satte Fr. 250! Für den neuen Fahrzeugausweis (Ausdruck) bezahlt man dann nochmals Fr. 45.00 macht also Fr. 295.00 für eine Änderung!
Es darf nicht sein, dass die Bürger/innen des Kantons Zug zusätzlich zu den Steuern, die sie bezahlen, auch noch übermässig hohe Gebühren entrichten müssen. Gebühren, welche sich hart an der Grenze zu Wucher bewegen oder je nach Ansicht sogar schon als Wucher bezeichnet werden dürfen.
Die Rüge des Preisüberwachers sollte für die Regierung ein Weckruf sein, die Gebühren des Strassenverkehrsamtes zu überprüfen und nach unten anzupassen.
Die SVP-Fraktion
25. September 2018