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Errichtung einer Park + Ride – Anlage bei der Stadtbahnhaltestelle Neufeld in Baar

Postulat der SVP Fraktion betr. Errichtung einer Park + Ride – Anlage bei der Stadtbahnhaltestelle Neufeld in Baar

Postulat der SVP Fraktion betr. Errichtung einer Park + Ride – Anlage bei der Stadtbahnhaltestelle Neufeld in Baar

Antrag

Der Regierungsrat wird eingeladen, im Zusammenhang mit dem Bau der Tangente Neufeld,

– die interessierten Gemeinden aufzufordern, eine Park + Ride – Anlage bei der Stadtbahnhaltestelle Neufeld in Baar zu erstellen.
– bei deren Zustimmung dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, wonach Kantonsbeiträge an die Errichtung und eventuell an den Betrieb einer solchen Anlage geleistet werden.

Begründung

1. Die Bedeutung von Park + Ride – Anlagen als Beitrag zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs und zur Verminderung des verkehrsaufkommens ist auch im kantonalen Richtplan unter V 11.1 verankert:

„Die Gemeinden ergänzen in Zusammenarbeit mit dem Kanton und den Betreibern des öffentlichen Verkehrs das bestehende Park + Ride – Angebot an bestehenden und geplanten Bahnhaltestellen“.

2. Park+ Ride wird auch im Gesetz über den öffentlichen Verkehr des Kantons Zug (BGS 751.31) unter § 9bis behandelt:

“Parkierungsmöglichkeiten bei Bahnhöfen und Bushaltestellen
An die Kosten der Errichtung und des Betriebes von Parkierungsanlagen, die dem Umsteigen auf die öffentlichen Verkehrsmittel dienen, kann der Kanton nach Abzug der Beiträge Dritter (Bund usw.), je nach regionaler Bedeutung, Beiträge bis zu 50 % gewähren.”

Gemäss geltendem Recht errichtet somit der Kanton selber keine Park + Ride – Anlagen, sondern kann sich an den Erstellungs- und Betriebskosten derartiger Anlagen beteiligen. Sie werden von den interessierten Gemeinden erstellt und betrieben.

Der Kanton wird jedoch auch in die Pflicht genommen. Gemäss V11 des Richtplanes unterstützen Kanton und Gemeinden gemeinsam mit flankierenden Massnahmen die Ziele der zugerischen Verkehrspolitik. Der Kanton erstellt sogar ein Park + Ride – Konzept, welches als Richtschnur für die Neugestaltung dieses Angebotes im Kanton dient (vgl. S. 115 des Richtplanes). Der Kanton hat somit ein grosses Interesse an der Umsetzung dieses Konzeptes und kann nicht einfach auf entsprechende Initiative der Gemeinden warten. Er hat alle ihm rechtlich möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die primär zuständigen Gemeinden aktiv werden.

3. Mit der Realisierung der Tangente Neufeld werden für die Innenstadt von Zug und das Zentrum von Baar, im Sinne des Richtplanes, folgende Ziele angestrebt:

a) Wirksame Entlastung der stark befahrenen Abschnitte
b) Bessere Erschliessung der grossen Arbeitsgebiete in der Baarermatte/im Göbli mit der Autobahn
c) Bessere strassenseitige Anbindung der Zuger Berggemeinden an die wichtigen Arbeitsgebiete in der Talebene und an die Autobahn

Mit der Errichtung einer Park + Ride – Anlage bei der Stadtbahnhaltestelle Neufeld in Baar wollen wir für die Bewohner der Zuger Berggemeinden ein weiteres Ziel erreichen, nämlich eine Verbesserung der Anbindung an das Angebot des öffentlichen Verkehrs bzw. an die Bahn.

Auch aus den Zuger Berggemeinden sind viele Bewohner darauf angewiesen in den Agglomerationen Zürich und Luzern arbeiten zu können und haben somit einen Anspruch darauf Ihre Arbeitsstelle möglichst schnell d. h. ohne Stau und mit möglichst geringem Zeitaufwand erreichen zu können.

Es macht sicher keinen Sinn, wenn die Bewohner aus den Berggemeinden zuerst die Ortskerne von Zug oder von Baar durchfahren müssen um an die Park + Ride- Anlagen bei den Bahnhöfen von Zug bzw. Baar zu gelangen, um dort auf den öffentlichen Verkehr umsteigen zu können.

Mit der Errichtung einer Park + Ride – Anlage bei der Stadtbahnhaltestelle Neufeld in Baar können wir den Bewohnern der Zuger Berggemeinden, verknüpft mit der Tangente Neufeld, eine attraktivere Verbindung mit der Stadtbahn und damit dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stellen und damit das Umsteigen auf die Bahn erleichtern.

Die Errichtung einer Park+ Ride Anlage bei der Stadtbahnhaltestelle Neufeld bringt jedoch nicht nur Vorteile für die Berggemeinden. Sie ist ebenso nützlich für die Autobahnbenützer der Ausfahrt Zug West. Die täglichen Pendler hätten damit auch die Möglichkeit auf den Bus oder die Stadtbahn umzusteigen und dadurch die Zentren von Zug und Baar zu meiden. Dies ist somit auch ein Beitrag zur Verringerung der Staus in und aus den beiden Städten.

In Namen der SVP Fraktion
Werner Villiger, KR

Zug, 31. 03. 06

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