Vorstoss
Interpellation von Kantonsrat Philip C. Brunner betreffend des Betreibungswesens im Kanton Zug – Ist das historisch überlieferte gemeindliche «Sportelsystem» heute noch «zeitgemäss» und für den Steuerzahler «attraktiv»?
Im Gesetz (SchKG Art. 1) steht, dass der Kanton die Grösse und die Anzahl der Betreibungs- und Konkurskreise bestimmt. Der Zuger Kantonsrat hat im EG SchKG bei § 1 die elf Betreibungskreise definiert.