Vorstoss
Kleine Anfrage der SVP-Fraktion zur Entwicklung der Sozialhilfekosten aufgrund der Zuwanderung von „Wirtschaftsmigranten“ in die Schweiz und in den Kanton Zug
Seit Jahren muss festgestellt werden, dass immer mehr Asylsuchende in der Schweiz in Tat und Wahrheit «Wirtschaftsmigranten» sind und dauerhaft Sozialhilfe beziehen. Dabei kommt der Bund, der für das Asylwesen zuständig ist und über die Aufnahmen entscheidet, lediglich während fünf respektive sieben Jahren für diese Personen finanziell auf.