Vorstoss
Motion betreffend „Es braucht auch im Kanton Zug für eine erfolgreiche Integration solide Sprachkenntnisse“
Der Regierungsrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend zu ändern und zu ergänzen, dass zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechts mündliche Deutschkenntnisse entsprechend dem Referenzniveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates (GER) und schriftliche Deutschkenntnisse entsprechend dem Referenzniveau B1 nachgewiesen werden müssen.“