Vorstoss
Motion der SVP-Fraktion betreffend der vorübergehenden Aussetzung der Feuerwehrersatzabgabe
Die Pflicht zur Feuerwehrersatzabgabe des Gesetzes über den Feuerschutz sei für mindestens vier Jahre auszusetzen. Den Gemeinden seien die voraussichtlichen Mindererträge mittels Pauschalbeträge durch den Kanton zu kompensieren.