Einbürgerungen. Bessere Sprachkenntnisse und keine Sozialhilfeempfänger
VORSCHAU ZUR KANTONSRATSSITZUNG VOM 03./04.07.24 – Vor 14 Jahren, als Lehrling in der Verwaltung, fiel mir am Schalter auf – Kunden weisen sich mit Schweizer ID aus, sprechen aber wenig bis kein Deutsch (und auch keine andere Landessprache). Wie kann so etwas sein?

Diese Erlebnisse sind mir in den Sinn gekommen, als ich Teil der kantonsrätlichen Kommission zur Überarbeitung des Bürgerrechtsgesetzes war. Nächste Woche wird dieses Gesetz im Kantonsrat final beraten. Es beinhaltet wichtige Änderungen. Beispielsweise, dass Sozialhilfeempfänger nicht eingebürgert werden können.
Es beinhaltet aber auch höhere Anforderungen an die nachzuweisenden Sprachkenntnisse. Neu gelten Deutschkenntnisse auf Niveau B2 (mündlich) und Niveau B1 (schriftlich). B1 bedeutet, dass jemand Kernaussagen von allgemeinen Themen verstehen kann. Mit Niveau B2 versteht man Zusammenhänge und bei deutlicher Sprache auch Details.
Sie sehen die Verschärfungen sind immer noch milde. Wurden vorher Menschen faktisch ohne Deutschkenntnisse eingebürgert, müssen sie heute zumindest ein bisschen mehr vorweisen. Schweizweit werden dies die schärfsten Anforderungen sein.
Es zeigt, dass dem Schweizer Pass heute wenig Wert zugemessen wird. Darum hat die SVP mit Vorstössen die Anpassung des Bürgerrechtsgesetzes initiiert und konnte dabei in 1. Lesung eine Mehrheit im Kantonsrat erreichen. Obwohl sich eine Allianz von links massiv gegen diese vernünftigen Anpassungen wehrte.
Kantonsrat Gregor R. Bruhin, SVP Zug