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Teilrevision der Strassenverkehrssteuer (SVStG)

VORSCHAU ZUR KANTONSRATSSITZUNG VOM 29.08.24 – Der durchschnittliche Hubraum des aktuell im Kanton Zug betriebenen Fahrzeugportfolios wird immer kleiner, die Motorenleistung dafür immer grösser.

Dies gibt potentielle Mindereinnahmen durch das heutige, nur auf Hubraum basierende Steuersystem. Mit der vorliegenden Revision der Strassenverkehrssteuer soll die Spezialfinanzierung Strassenbau zum einen langfristig gesichert und die energieeffiziente Mobilität gefördert werden.

Neu sollen PW, Motor- und Kleinmotorräder nach Gesamtgewicht und Leistung besteuert werden. Schwere Motorfahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge werden weiterhin nach Gesamtgewicht besteuert.

Der mittlere Steuerbetrag 2023 für Fahrzeug betrug Fr. 348.-. Dieser soll gleich hoch bleiben. Mit einem neuen Bonus für energieeffiziente Fahrzeuge, sollen diese während max. 4 Jahren gefördert werden. Der Bonus für Elektrofahrzeuge, der bis anhin galt (50% Rabatt auf die Steuer), wird gestrichen.

Die Mindereinnahmen aus der neuen Regelung (Fr. 900’000.- nach vier Jahren) werden aber duch die wachsenden Fahrzeugbestände kompensiert. Diese Lenkungsmassnahme wird im Rat zu Diskussionen führen, da die Stawiko diesen Paragraphen exlizit streichen will.

Die Übergangsfrist für Fahrzeuge, die dem bisherigen Recht unterstellt sind, wird auf 10 Jahre festgelegt.

Adrian Risi, Zug
Präsident SVP Stadt Zug
Kantonsrat

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