Übergangsfinanzierung für Notfallpraxis
VORSCHAU ZUR KANTONSRATSSITZUNG VOM 22.05.25 – Die Zuger Ärzte-Gesellschaft betreibt im Kantonsspital eine Notfallpraxis für kostengünstige hausärztliche Versorgung ausserhalb der regulären Praxis-Öffnungszeiten.

Nach einem Bundesgerichtsurteil vom Juni 2024 dürfen Notfallpauschalen nicht mehr abgerechnet werden, wenn Ärztinnen und Ärzte im Lohnverhältnis stehen und wenn die vorgenommenen Behandlungen während den publizierten Öffnungszeiten durchgeführt werden. Davon ist auch die Notfallpraxis betroffen, denn die Notfallpraxis ist so konzipiert, dass diese am Abend, an Wochenenden sowie an Feiertagen für hausärztliche Notfälle zur Verfügung steht.
Die Folge: Der Notfallpraxis entgehen rund 670’000 Franken pro Jahr – ein Drittel ihres Umsatzes von 2,2 Mio. Franken (Stand 2023). Dieser Fehlbetrag kann nicht durch Personalabbau oder reduzierte Öffnungszeiten kompensiert werden, ohne die kantonale Versorgung zu gefährden. Deshalb schlägt die Regierung eine befristete Übergangsfinanzierung vor, bis eine tarifliche Lösung mit den Versicherern vorliegt.
Für jede Konsultation zahlt der Kanton befristet rund 45 Franken – insgesamt etwa 600’000 Franken pro Jahr. Dies entspricht betragsmässig den durchschnittlich 13’000 Notfallpauschalen pro Jahr. Die Auszahlung erfolgt nur bei nachgewiesenen Leistungen und ist degressiv ausgestaltet, um Fehlanreize zu vermeiden. Ein durchdachter und pragmatischer Vorschlag, der zwingend die Zustimmung des Kantonsrats verdient.
Hans Jörg Villiger
Kantonsrat Cham

