Zug First – mit einer klaren Priorität zu Gunsten der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Zug
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Zug (AdF der FFZ) leisten mit ihrer Einsatzbereitschaft und ihrem Engagement einen enorm wichtigen und hoch geschätzten Beitrag zugunsten der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zug.

Die FFZ verfügt derzeit über einen Bestand von 140 AdF (Angehörige der Feuerwehr). Deren Einsatzverfügbarkeit ist in der Regel sehr kurzfristig erforderlich, sodass bei einem Notfall, die Verfügbarkeit vor Ort rasch und effizient gewährleistet werden kann.
Gemäss Einsatzreglement und Auskunft des Kommandos gelten folgende Fristen für das Eintreffen auf dem Brandplatz:
10 Minuten nach Alarmierung am Ort des Vorfalls für Gebiete mit hohen/mittleren Risiken = dicht besiedeltes Stadtgebiet, Gewerbe- und Industriezonen, Alterszentren z.Bsp. Mülimatt Oberwil.
15 Minuten: Gebiete mit kleinen/mittleren Risiken = Zugerberg und andere dünn besiedelte periphere Gebiete der Stadt.
20 Minuten: Einsätze mit der Stützpunktfeuerwehr, Vorfälle häufig ausserhalb der Stadt im Kanton verteilt. Meist in Zusammenarbeit mit Feuerwehr-Korps von anderen Gemeinden
Zirka 80% aller Einsätze betreffen den ‘10 Minuten’ Bereich!
Solche Anforderungen lassen sich nur dann einhalten, wenn für die Einsatzkräfte auch hinsichtlich des Wohnorts ein ausreichendes städtisches Wohnungsangebot besteht, dass die bestehende Nachfrage deckt. Dies unter Berücksichtigung der statistischen Fluktuation von ca. 10% p.a. = ca. +/- 15 AdFs. Anm.: Die Hälfte der Austritte wird mit der aktuellen Wohnungsproblematik in der Stadt Zug begründet.
Generell soll ‘Zug First’ beim städtischen Wohnungsbau eine wichtige Rolle spielen und – unter Einhaltung des Niederlassungsrechts in der Schweiz – so pragmatisch wie möglich in Form einer separaten und priviliegerten Zuteilung angewendet werden.
Die SVP-Fraktion begrüsst diesen ‘Zug-First-Ansatz’. Sie beantragt mit einer Motion die formelle Bevorzugung zu Gunsten der FFZ, deren AdFs Priorität Nr. 1 geniessen müssen – sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen, die für die Zuteilung von preisgünstigen Wohnungen in der Stadt Zug gelten.
Für die SVP-Fraktion:
Roman Küng, Fraktionspräsident

