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Gleichberechtigung braucht Grenzen der Vernunft

Würden Sie einem dauerhaft urteilsunfähigen und beeinträchtigten Mitmenschen erlauben, auf unseren Strassen ein Auto zu lenken nur der Gleichbehandlung und der Gleichberechtigung zuliebe? Wo und bei welchen Themen grenzen Sie ab?

Für jede kleinste Tätigkeit und Handlung in unserem Leben werden Fähigkeiten benötigt. Je komplexer die Aufgabe, desto mehr Fähigkeiten sind nötig. Für bestimmte Tätigkeiten und Handlungen werden Fähigkeiten sogar gesetzlich, beruflich oder gesellschaftlich vorausgesetzt.

Nun will man am 30. November 2025 pauschal für alle urteilsunfähigen und geistig beeinträchtigten Menschen im Kanton Zug das Stimm- und Wahlrecht einführen. Doch auch die politische Teilhabe setzt gewisse Fähigkeiten voraus. So zum Beispiel die Urteilsfähigkeit. Politische Themen müssen verstanden und beurteilt werden können. Ist man als urteilsunfähig eingestuft, ist die Ausübung des politischen Grundrechts schlicht nicht möglich.

Die Einstufung als urteilsunfähig ist das Ergebnis einer umfassenden klinischen Beurteilung und wird immer von mehreren Personen getroffen. Diese Beurteilung berücksichtigt verschiedene Faktoren, um zu bestimmen, ob eine Person in der Lage ist, vernunftgemässe Entscheidungen zu treffen. Dieser Umstand wird nun aber von den Befürwortern ausgeblendet und komplett ignoriert.

Würde es am 30. November 2025 zu einer Verfassungsänderung kommen, könnten Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen und umfassender Beistandschaft (z. B. geistige Behinderung, psychische Störung oder Demenz) neu sogar für den Regierungsrat und andere Ämter kandidieren. Es wird ihnen bei Annahme der Verfassungsänderung attestiert, dass sie Verantwortung über andere Mitmenschen wahrnehmen könnten.

Konsequenterweise müssten dann die Befürworter der Gleichbehandlung und der Gleichberechtigung sich auch dort treu sein und sich für eine Wahl eines urteilsunfähigen Kandidaten in einem Rat oder einem Gremium einsetzen. Alles andere wäre scheinheilig, ein Etikettenschwindel des Labels «Gleichbehandlung und Gleichberechtigung».

Lassen wir es nicht so weit kommen. Deshalb kommt nur ein NEIN am 30. November 2025 zum kantonalen Wahlrecht für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen in Frage!

Adrian Rogger, Baar
Kantonsrat

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