Keine überstürzte Änderung der Kantonsverfassung!
Der Zeitpunkt für eine kantonale Verfassungsänderung zum Stimm- und Wahlrecht für Personen mit einer dauernden geistigen Beeinträchtigung (zum Beispiel geistige Behinderung, psychische Störung oder Demenz) ist verfehlt.

Der Bund arbeitet bereits an einer schweizweiten Lösung, welche eine einheitliche und rechtssichere Regelung bringen soll. Es macht deshalb keinen Sinn, für eine kurze Übergangszeit eine Sonderlösung im Kanton Zug einzuführen.
Der administrative Mehraufwand durch die Unterscheidung zwischen Bundes- und Kantonsabstimmungen wäre erheblich und würde zusätzliche Kosten und Aufwand verursachen – ohne nachhaltigen Nutzen. Eine solche überstürzte Anpassung schafft mehr Unsicherheit als Fortschritt.
Zudem zeigt die Praxis, dass die allermeisten der betroffenen Personen gar kein Bedürfnis verspüren, an Abstimmungen oder Wahlen teilzunehmen. Die geplante Änderung bringt ihnen also faktisch nichts – sie bleibt Symbolpolitik, die mehr nach aussen wirken soll als den Betroffenen wirklich hilft.
Warten wir ab, bis die nationale Regelung steht, und vermeiden wir einen aufwändigen Zuger Alleingang. Darum am 30. November: NEIN zur überstürzten Änderung der Kantonsverfassung!
Joleen Güntlisberger
SVP Baar

