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Ja zu «Mehrwert für alle» und zum Standortentwicklungsgesetz

Am 30. November 2025 stimmen wir im Kanton Zug über zwei entscheidende Vorlagen ab. Über die Änderung des Steuergesetzes «Mehrwert für alle» und über das Gesetz betreffend Standortentwicklung. Beide verdienen ein klares Ja, denn sie kommen der Bevölkerung und der Wirtschaft zugute.

«Mehrwert für alle» senkt den Kantonssteuerfuss befristet für die Jahre 2026 bis 2029 von 82 auf 78 Prozent. Zudem werden die Abzüge für Krankenkassenprämien je nach Steuersubjekt um 1‘200 Franken bis 3‘600 Franken erhöht. Die Kinderabzüge werden von 1‘100 Franken auf 1‘600 Franken verbessert und auch Rentnerinnen und Rentner profitieren von einem höheren Abzug, sofern die Einkommens- und Vermögensschwellen nicht überschritten werden.

Durch diese Anpassungen profitieren Personen oder Haushalte mit einem steuerbaren Einkommen bis 40‘000.- Franken überproportional zu jenen mit 150‘000 Franken oder mehr steuerbaren Einkommen. Es kommt mit dieser Steuergesetzanpassung zu keiner Sogwirkung für einkommensstarke Personen, stattdessen werden kleinere und mittlere Unternehmen, sowie Familien steuerlich entlastet. Diese Entlastungsmassnahmen sollten wir gewähren, denn auf Grund der Überschüsse, welche seit dem Jahr 2021 jährlich über 300 Millionen Franken lagen, wuchs das Eigenkapital per Ende des Jahres auf rund 2.6 Milliarden Franken. Der Kanton nimmt also massiv mehr Steuern ein als effektiv gebraucht werden.

Das zweite Gesetz über die Standortentwicklung (GSE) ermöglicht gezielte Investitionen in Innovation, Forschung und Infrastruktur. So bleibt Zug auch angesichts der OECD-Mindeststeuer ein attraktiver Standort. Die Förderbeiträge von maximal 150 Millionen Franken für die Jahre 2026 bis 2028 werden nach klaren Kriterien vergeben und transparent überwacht. Aber auch die Bevölkerung profitiert, denn ein erheblicher Teil der Mehreinnahmen fliesst parallel in Kinderbetreuung, Bildung, innovative Projekte und in das Wohnen. Der Kanton kann bei sich ändernden Rahmenbedingungen dank flexibler Ausgestaltung dieses Gesetzes jederzeit nachjustieren.

Beide Vorlagen bilden ein ausgewogenes Paket aus wirtschaftlicher Stärke, sozialer Verantwortung und nachhaltiger Entwicklung.

Hans Jörg Villiger, Kantonsrat SVP Cham

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