Individualbesteuerung – verkehrte Welt der Befürworterinnen
Replik zum Leserbrief von Tabea Estermann (GLP) vom 24. Dezember 2025

Wenn Tabea Estermann in Ihrem Leserbrief vom 24. Dezember 2025 im Zusammenhang mit der Individualbesteuerung schreibt: «Die breite Mehrheit der Familien im Kanton Zug würde durch die die Individualbesteuerung entlastet, während die konservativ bevorzugte Splitting-Variante viel teurer ist….» verkennt sie wichtige Fakten.
Die Zuger Kantons- und Gemeindesteuern kennen schon seit Jahrzehnten keine steuerliche Heiratsstrafe. Die steuerliche Heiratsstrafe besteht nur bei der direkten Bundessteuer, die bei vielen Personen tiefer als die Kantons- und die Gemeindesteuern ist. Die Heiratsstrafe bei der Bundessteuer kann sehr einfach mit dem «Zuger-System» behoben werden, ohne allen Ehepaaren zuzumuten, zwei Steuererklärungen pro Jahr ausfüllen zu müssen. Sehr wichtig ist der Fakt, der von der Autorin ignoriert wird, dass ca. 60 % der Zuger Ehepaare und Familien mit einer Individualbesteuerung wesentlich mehr Kantons- und Gemeindesteuern bezahlen müssten.
Zudem schreibt Estermann, Ehepaare profitieren vom heutigen System – die Individualbesteuerung will aber die steuerliche Heiratsstrafe abschaffen! Wenn ein «Heiratsbonus» tatsächlich besteht – was ist so schlecht daran? Das sind die Eltern, die sich für ihre Kinder und Eltern Zeit nehmen, Carearbeit leisten und bewusst auf ein Einkommen verzichten.
Die Individualbesteuerung bestraft genau diese Personen und belastet administrativ die Ehepaare und Steuerbehörden. Der Kanton Zug macht es vor – es braucht die Individualbesteuerung nicht und sie ist erst noch familienfeindlich. Daher passen sie auf, geschätzte Leserinnen und Leser, es sind Schlangenölverkäuferinnen unterwegs, die ihnen nur die halbe Wahrheit erzählen. Schon heute ein deutliches Nein zu diesem unnötigen Bürokratiemonster, was die Individualbesteuerung wäre.
Adrian Risi, Zug
SVP Kantonsrat

