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Individualbesteuerung: Ungerecht, unnötig und bürokratisch

Am 8. März 2026 stimmen wir über die Individualbesteuerung ab. Verkauft wird sie als Mittel gegen die «Heiratsstrafe» und als Schritt zur Gleichstellung. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sie sich jedoch als neue Ungerechtigkeit, insbesondere für Familien.

Heute richtet sich die Besteuerung von Ehepaaren nach ihrer gemeinsamen finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Individualbesteuerung schaut hingegen nur noch auf das Einkommen jedes Einzelnen und blendet die gemeinsame Verantwortung innerhalb der Familie aus. Das führt dazu, dass Familien mit gleichem Gesamteinkommen massiv unterschiedlich besteuert werden, je nachdem, wie dieses Einkommen aufgeteilt ist.

Besonders benachteiligt werden Einverdiener- und Ungleichverdienerpaare, etwa dort, wo ein Elternteil Kinder betreut oder Care-Arbeit leistet. Doppelverdienerpaare ohne Kinder profitieren, Familien mit Verantwortung zahlen drauf. Dass eine solche Besteuerung zu stossenden Ungleichheiten zwischen Ein- und Zweiverdiener-Ehen führt, hat bereits das Bundesgericht 1984 ausdrücklich festgehalten.

Die sogenannte Heiratsstrafe ist kein System-, sondern ein Tarifproblem. Viele Kantone – auch der Kanton Zug – haben sie längst behoben, ohne zwei Steuererklärungen pro Ehepaar und ohne Millionen zusätzlicher Deklarationen. Warum also kompliziert, wenn es einfach geht? Gerechtigkeit, Familienfreundlichkeit und Bürokratieabbau sehen anders aus.

Darum stimme ich am 8. März 2026 überzeugt NEIN zur Individualbesteuerung.

Livio Bundi, Kantonsrat
SVP Steinhausen

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